Gesundheitsuntersuchung (Check-Up)
Ab dem 18. Lebensjahr bis zum 34. Lebensjahr haben Sie einmalig einen Anspruch auf eine ärzliche Gesundheitsuntersuchung.
Ab dem 35. Lebensjahr haben Sie alle drei Jahre Anspruch auf eine Gesundheitsuntersuchung (ehemals Check-up 35). Die Gesundheitsuntersuchung dient der Früherkennung häufig auftretender Krankheiten wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenerkrankungen und der Zuckerkrankheit.
Die Gesundheitsuntersuchung umfasst unter anderem folgende Leistungen:
- Gespräch mit dem Patienten, Erstellung einer Eigen–, Familien– und Sozialanamnese und Erfassung des Risikoprofils
- klinische Untersuchungen (körperliche Untersuchung einschließlich Blutdruckmessen)
- Blut- (Gesamtcholesterin und Glukose) und Urinuntersuchungen (Eiweiß, Glukose, rote und weiße Blutkörperchen, Nitrit)
- Beratung über das Ergebnis der Untersuchung, Ratschläge für eine Änderung der Lebensgewohnheiten, soweit dies medizinisch erforderlich ist
Liegt der Verdacht einer Krankheit vor, wird der Arzt dafür sorgen, dass eine weitergehende gezielte Diagnostik erfolgt und gegebenenfalls medizinisch erforderliche Maßnahmen eingeleitet werden.
Die Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten soll – soweit möglich – im Zusammenhang mit einer Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen angeboten werden.
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 17.06.2020