Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
- Rechnungswesen, Steuern [Gemeinde Malschwitz] HausanschriftDorfplatz 26
02694 MalschwitzTelefon035932 37714Fax035932 30923
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Verfahrensablauf
Sie können die Anmeldung Ihres Hundes persönlich oder schriftlich vornehmen.
Für die Anmeldung können Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer" verwenden, das bei den Gemeinden ausliegt. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde wird das Formular auch im Internet zum Download zur Verfügung gestellt.
Rechtsgrundlage
- § 2 Abs. 1 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) – Rechtsgrundlage für Kommunalabgaben (in Verbindung mit der jeweiligen Satzung der Gemeinde)
- § 7 Absatz 2 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) – Gemeindesteuern
Sächsische Staatskanzlei
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 29.01.2019