KfW-Programm "Erneuerbare Energien - Standard" (Darlehen)
Antrag auf Gewährung eines Förderdarlehens aus dem KfW-Programm "Erneuerbare Energien", Programmteil "Standard", KfW-Programm Nr. 270
Das KfW-Programm Erneuerbare Energien "Standard" ermöglicht eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben zur Nutzung Erneuerbarer Energien. [...]
Was wird gefördert?
- Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien
- Anlagen zur Stromerzeugung mittels Photovoltaik, Windkraft und Wasserkraft
- Anlagen zur Wärmeerzeugung
- Batteriespeicher
- Maßnahmen zur digitalen Integration erneuerbarer Energien in das Energiesystem
Ausgeschlossen von der Förderung
- gebrauchte Anlagen, ohne Leistungssteigerung durch Modernisierung
- gebrauchte Anlagen, die länger als zwölf Monate am Netz sind
- Treuhandkonstruktionen
Konditionen
Art der Förderung
zinsvergünstigtes Darlehen
Höhe
bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten
Höchstbetrag
bis zu EUR 50 Millionen pro Vorhaben
Auszahlung
100 %
Zinssatz
Die Zinssätze werden jeweils am Tag der Zusage durch die KfW festgelegt.
Zinsbindung
bis zu 10 Jahre
Tilgung
- In den ersten Jahren zahlen Sie nur Zinsen, danach vierteljährlich gleich hohe Raten.
- Eine außerplanmäßig Tilgung ist möglich.
Sicherheiten
bankübliche
(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der KfW)
- Eine Kombination mit anderen KfW-Förderungen ist möglich.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung
Ansprechstelle
Kreditinstitut (Hausbank)
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Keine zuständige Stelle vorhanden.
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Weiterführende Informationen
- Programminformation
KfW-Bankengruppe - Zinssätze
KfW Bankengruppe - Beratung vor Ort
SAB
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
- private und öffentliche Unternehmen
- Körperschaften des öffentlichen Rechts
- kommunale Zweckverbände
- Privatpersonen und gemeinnützige Investoren, die zumindest einen Teil des Stroms einspeisen
- Freiberufler
- Landwirte
ausgeschlossen von dieser Förderung
- Bund, Länder und deren Einrichtungen
- Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und unselbstständige Betriebe
Verfahrensablauf
Das Darlehen beantragen Sie über Ihre Hausbank. Alternativ können Sie sich an die Sächsische Aufbaubank wenden. Diese berät Sie, ob die Förderung zu Ihrem Vorhaben passt und reicht den Antrag bei der KfW ein. Ist der Kredit bewilligt, können Sie den Betrag über Ihre Hausbank abrufen.
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 18.06.2018