Krisenbewältigung und Neustart, KUNST (SAB)
Antrag auf Gewährung von Zuwendungen aus dem Fonds "Krisenbewältigung und Neustart" (KUNST)
Das Förderprogramm richtet sich an sanierungsfähige kleine und mittlere Unternehmen (KMU), bei denen Insolvenz ansteht. Die Unternehmen sind jedoch sanierungsfähig und haben damit gute Aussichten, dass der Betrieb im Insolvenzverfahren und darüber hinaus im Rahmen eines Insolvenzplanes fortgeführt wird. [...]
Welche finanzielle Unterstützung ist möglich?
- vor beziehungsweise während der Insolvenzphase: anteilige Übernahme der Kosten für die Erstellung eines Insolvenzplans
- im laufenden Insolvenzverfahren: Sicherstellung der Liquidität durch Massedarlehen
- nach Vorlage eines bestätigten Insolvenzplanes und Beendigung des Insolvenzverfahrens: anteilige Finanzierung von Neu- beziehungsweise Ersatzinvestitionen und Auftragsfinanzierungen, die der Existenzfestigung und Stabilisierung der Wettbewerbsfähigkeit dienen
Insolvenzplan-Erstellung – Konditionen
Art der Förderung
Zuschuss (nicht rückzahlbare Zuwendung)
Höhe
bis zu 50 % der Planerstellungskosten, maximal EUR 10.000
Investition und Auftragsfinanzierung – Konditionen
Art der Förderung
Darlehen (Anteilsfinanzierung)
Darlehenshöhe
in der Regel mindestens EUR 25.000 bis maximal EUR 1 Million (maximal 80 % des Gesamtbedarfes)
Auszahlung
100 %
Laufzeiten, Zinssatz
- bis zu 48 Monate
- monatliche Tilgung (bis zu ein tilgungsfreies Jahr)
- marktüblicher Festzinssatz für die gesamte Laufzeit
Sicherheiten
- persönliche Haftung der Inhaber/Gesellschafter (Bürgschaft mit notariellem Schuldanerkenntnis mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung)
- ansonsten: freies Anlagevermögen, sonstige Drittsicherheiten
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Keine zuständige Stelle vorhanden.
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Weiterführende Informationen
- Sensible Sektoren
Bank- und Förderglossar der SAB - Beratungszentrum Konsolidierung – BZK
Sächsische AufbauBank
Voraussetzungen
Sanierungsfähigkeit
Zuwendungen aus dem Förderprogramm können nur gewährt werden, wenn Ihr Unternehmen sanierungsfähig ist. Es sind Belege erforderlich, dass ein Insolvenzplan erfolgreich ist.
Antragsberechtigte
sanierungsfähige kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Betriebsstätte in Sachsen aus den Bereichen
- gewerbliche Wirtschaft
- Handwerk
- Handel
- Dienstleistungen
- Freiberufler (nicht bei Massedarlehen und Kostenübernahme Insolvenzplan)
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- Existenzgründer und Unternehmen in der Gründungsphase
- Unternehmen aus sensiblen Sektoren
- für Massedarlehen und Kostenübernahme Insolvenzplan:
- Unternehmen, die bereits Beihilfen für Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten haben (z. B. Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen und Liquiditätshilfedarlehen)
Verfahrensablauf
Beratung
Nutzen Sie in jedem Fall zuerst das Beratungsangebot der Sächsischen Aufbaubank (SAB).
Antragstellung
Im laufenden Insolvenzverfahren haben Sie selbst kaum eine Möglichkeit, Fördermittel zu beantragen. Nur der Insolvenzverwalter ist berechtigt, Anträge zu stellen auf
- Zuwendung zu den Kosten der Insolvenzplan-Erstellung
- Gewährung eines Massedarlehens
Rechtsgrundlage
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Gewährung von Zuwendungen an kleine und mittlere Unternehmen nach erfolgter Überwindung einer Krisensituation
- Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Gewährung von Zuwendungen zur Rettung und Umstrukturierung von kleinen und mittleren Unternehmen im Freistaat Sachsen
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank (SAB). 18.06.2018