Rentenauskunft anfordern
Die Rentenauskunft, die Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger anfordern können, informiert Sie über die Höhe Ihrer Rentenanwartschaften.
Diese sind abhängig von Ihrem Versicherungsverlauf. Der Versicherungsverlauf ist die Aufstellung über alle in Ihrem Versicherungskonto gespeicherten Daten. Dazu gehören die ausgeübten Zeiten aller Beschäftigungen, die erzielten Arbeitsentgelte und die gezahlten Beiträge sowie weitere rentenrechtlich relevante Sachverhalte.
Nicht zu verwechseln ist die Rentenauskunft mit der Renteninformation. Eine solche erhalten Sie als Versicherter automatisch, wenn Sie 27 Jahre alt sind. Die Renteninformation enthält auch eine Schätzung der Rentenhöhe bei weiteren Einzahlungen.
Ansprechstelle
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Keine zuständige Stelle vorhanden.
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Weiterführende Informationen
- Meinen Rentenversicherungsträger finden
Deutsche Rentenversicherung - Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung
- Formularsuche
German Pension Insurance Authority
Verfahrensablauf
- In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie so früh wie möglich mithelfen, Ihren Versicherungsverlauf zu klären, sodass Ihr gesamter Lebenslauf im Versicherungskonto Ihres Rentenversicherungsträgers widergespiegelt ist.
- Spätestens wenn Sie eine Rentenauskunft beantragen und Ihr Versicherungskonto nicht vollständig geklärt ist, erhalten Sie den aktuell gespeicherten Versicherungsverlauf und einen Antrag auf Kontenklärung.
- Einen solchen Antrag erhalten Sie bei einer der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung oder auf den Internetseiten der Rentenversicherungsträger.
- Die Auskünfte zu Ihren Anfragen erfolgen aus Datenschutzgründen nur schriftlich und werden an die beim Träger der gesetzlichen Rentenversicherung bekannte Anschrift gesandt, es sei denn, Sie verfügen über eine Signaturkarte oder den neuen Personalausweis.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 17.06.2020