SAB-Darlehen zum Erwerb land- und forstwirtschaftlicher Flächen
Antrag auf ein Darlehen zum Erwerb land- und forstwirtschaftlicher Flächen
Die Sächsische Aufbaubank unterstützt Land- und Forstwirte, die beabsichtigen, von ihnen zu bewirtschaftende Flächen zu kaufen.
Was wird gefördert?
- Flächen-Erwerb von Privat oder aus Erbengemeinschaften
- Erwerb von Flächen der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH im Freistaat Sachsen
- Flächen-Erwerb in Verbindung mit der Unternehmensnachfolge
Konditionen
Höhe
individuell vereinbar ab EUR 50.000
Sollzinsbindung
individuell vereinbar zwischen drei und 15 Jahren
Eigenanteil
mindestens zehn Prozent
Sollzinssatz
Der Sollzinssatz wird am Tag der Zusage festgelegt. Die aktuellen Zinssätze können telefonisch bei der SAB erfragt werden.
Auszahlung
zur Kaufpreiszahlung
Rückzahlung
in vierteljährlichen Raten
Laufzeit
in der Regel 15 Jahre
Sicherheiten
bankübliche Sicherung durch Grundschulden
Tilgungsfreie Zeit
bis zu 1,5 Jahre
(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)
Zuständige Stelle
- Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) HausanschriftPirnaische Straße 9
01069 DresdenLieferanschrift01054 DresdenTelefon+49 351 4910-0Fax+49 351 4910-4000
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
- natürliche und juristische Personen des Privatrechts
- Personengesellschaften
Weitere Voraussetzungen
- die Gesamtfinanzierung ist sichergestellt
- die Rentabilität des Gesamtvorhabens ist gegeben
- die erworbene Fläche wird weiterhin land- oder forstwirtschaftlich genutzt
Verfahrensablauf
- Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB.
- Die erforderlichen Formulare erhalten Sie direkt bei der SAB
- Füllen Sie das Antragsformular aus und stellen Sie die erforderlichen Nachweise und Belege zusammen.
- Die Antragsunterlagen reichen Sie vollständig bei der SAB ein.
- Die SAB prüft Ihren Antrag und teilt Ihnen daraufhin mit, ob Ihnen das Darlehen bewilligt wurde.
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24, mit freundlicher Unterstützung durch die SAB Sächsische Aufbaubank. 04.02.2019