Schülercamps, Förderung beantragen (ESF) (SAB)
Antrag auf Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung des Bildungserfolgs von benachteiligten Kindern und Jugendlichen (Schülercamps) nach Teil II A2 SMK-ESF-Richtlinie 2014 – 2020, Nr. 01421
Schüler mit Lernproblemen oder Motivationsschwierigkeiten erhalten im "Schülercamp" neue Motivation für den Schulalltag und das Lernen. Als Veranstalter von Schülercamps können Sie bei der SAB einen nahezu kostendeckenden Zuschuss beantragen.
Das aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und aus Landesmitteln geförderte außerschulische Angebot soll den Teilnehmern* helfen, ihre Lernleistungen zu verbessern und der Versetzungsgefährdung entgegenzuwirken.
Förderfähige Vorhaben
- Vorhaben zur Entwicklung von Selbst- und Sozialkompetenz
- Vorhaben zur Entwicklung von Teamfähigkeit und Verantwortungsbereitschaft in gesellschaftspolitischen, kulturellen oder interkulturellen Zusammenhängen
- Vorhaben zur individuellen Förderung und zur Erhöhung der Lernmotivation
(einschließlich Maßnahmen zur Projektentwicklung und -koordination)
Konditionen
Art der Förderung
Projektförderung (Anteilfinanzierung)
Höhe
- grundsätzlich bis zu 95 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
- anwendbare Pauschalen:
- Personalpauschale (standardisierte Einheitskosten)
- Pauschale für Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung (standardisierte Einheitskosten)
- Verwaltungssachkostenpauschale (standardisierte Einheitskosten)
(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.
Onlineantrag und Formulare
Kein Onlineantrag vorhanden.
- Änderungsmitteilung Projektfoerderung (sab60859)
- Anforderungen an ESF-Projektträger bei Ersteinreichung - Infoblatt (sab60715)
- Anforderungen an Projektbeschreibungen - Infoblatt (sab61713)
- Angaben zur Antragsfreischaltung (sab60800)
- Datenschutzhinweise (sab64005)
- Datenschutz TN-Daten ESF_Infoblatt (sab64006)
- Deckblatt Trägermappe (sab60715-1)
- Erkärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeitraegen (sab60821)
- Erklärung anerkannte Weiterbildungsträger (sab60848)
- Erklärung Antrag kein Unternehmen in Schwierigkeiten (sab61369)
- ESF-Projekte, Deckblatt Trägermappe (sab60715-1)
- Identitaetsfestellung für Dritte
- Mitarbeiter-/Dozentenliste (sab60835)
- Schülercamps Änderungsmitteilung - Projektförderung (sab60859)
- Schülercamps Angaben zur Antragsfreischaltung (sab60800)
- Schülercamps Berechnung durchschnittlicher monatlicher Arbeitszeiten 2011 (sab60715-2)
- Schülercamps Erklärung kein Unternehmen in Schwierigkeiten (sab61394)
- Schülercamps Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen (sab60821)
- Schülercamps Identitätsfeststellung durch zuverlässige Dritte (sab60311)
- Schülercamps Infoblatt Anforderungen an ESF-Projektträger bei Ersteinreichung (sab60715)
- Schülercamps Projektvorschlag (sab60716)
- Tätigkeitsnachweis Dozenten (sab60878)
- Tätigkeitsnachweis Verwaltung (sab60879)
- Teilnehmerfragebogen 6 Monate nach Austritt aus Maßnahme (sab62031)
- Teilnehmerfragebogen zum Austritt aus Maßnahme (sab62033)
- Teilnehmerfragebogen zum Eintritt in Maßnahme (sab62032)
- Übersicht einzureichende Unterlagen für AUZA/VN (sab60721)
Zuständige Stelle
- Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) HausanschriftPirnaische Straße 9
01069 DresdenLieferanschrift01054 DresdenTelefon+49 351 4910-0Fax+49 351 4910-4000
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
- juristische Personen des öffentlichen Rechts
- juristische Personen des Privatrechts
- rechtsfähige Personengesellschaften
Camps / Projekte
- Die Projekte finden außerhalb der Schule statt.
- Ein Camp soll nur in mehrwöchigen Ferien stattfinden und kann auf den einzelnen Teilnehmer bezogen, maximal zehn Tage betragen. Die Teilnehmergruppe eines Vorhabens soll sich aus mindestens zehn Schülern aus mindestens zwei Schularten zusammensetzen.
- Eine begründete Nachbetreuung oder Betreuung der Teilnehmer zwischen den Camp-Veranstaltungen im Anschluss an die Teilnahme an einem Schülercamp ist im Umfang von bis zu drei Stunden je Schüler und Monat bis zum Ende des aktuellen Schulhalbjahres (circa sechs Monate) möglich.
- Den Schülern soll Wissen zum Thema Umwelt- und Ressourcenschutz, das über die Lehrplaninhalte hinausgeht, vermittelt werden.
- Methodik:
- in der Regel als Wochenkurse in den Ferien (außerhalb schulischer Zeiten)
- individuelle Förderplanung zur Behebung der Defizite sowie sozialpädagogische Begleitung
- Gruppenstärken und Betreuungsschlüssel:
- Betreuungsschlüssel bei der Vermittlung fachlicher Inhalte grundsätzlich 1 : 5
- Betreuungsschlüssel während Pausen und Freizeit grundsätzlich 1 : 10
Teilnehmer an Camps / Projekten
- Teilnehmer an den geförderten Vorhaben müssen Schüler sein, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Freistaat Sachsen haben oder eine Schule im Freistaat Sachsen besuchen.
- Die Schüler sollen in der Regel mindestens die Klassenstufe 7 besuchen.
Als Teilnehmer werden nur Schüler zugelassen, die eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
- Die Schule empfiehlt die Teilnahme, weil ein besonderer Unterstützungsbedarf besteht – insbesondere um der Gefahr einer Nichtversetzung in die nächste Klassenstufe vorzubeugen oder
- der Schüler oder die Schülerin besucht eine Förderschule.
Von der Förderung ausgenommen:
- Teilnahme von Schülern mit verfestigter Schuldistanz (Schulverweigerer)
- Die Durchführung des Schülercamps und die maximal zwei Wiederholungen beim gleichen Träger dürfen nicht in denselben Ferien stattfinden.
Verfahrensablauf
Bevor Sie die Förderung beantragen, sollten Sie das Beratungsangebot der SAB nutzen. Für die Antragsannahme werden jährlich Fristen festgelegt (Stichtagregelung). Das Staatsministerium für Kultus kann vor dem Antragsverfahren Ideenwettwerbe durchführen.
- Die Antragstellung erfolgt auf elektronischem Weg. Dazu steht im ESF-Antragsportal eine Software bereit. Ihr Login erhalten Sie nach der ersten Anmeldung.
- Den im Rahmen der elektronischen Antragstellung verbindlich gestellten Antrag reichen Sie bitte auch in Papierform mit den weiteren erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtsverbindlich unterschrieben bei der SAB ein.
- Sie erhalten nach Prüfung einen Bescheid.
Auszahlung, Verwendungsnachweis
Die Auszahlung der bewilligten Mittel erfolgt auf Antrag. Außerdem muss die Verwendung der Mittel nachgewiesen werden.
Erforderliche Unterlagen
Formulare für die Antragstellung sind in die Antragssoftware integriert. Informationen zu weiteren Unterlagen und Nachweisen erhalten Sie ebenfalls im elektronischen Antragsverfahren.
Sonstige Vordrucke und Merkblätter beziehen Sie über Amt24 oder direkt über das SAB-Förderportal.
Fristen
- Antragstellung 2021(ausschließlich Winterferien): 31.10.2020
Stellen Sie den Antrag, bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen. Nach Antragseingang bei der SAB (Datum des Posteingangsstempels) können Sie auf eigenes Risiko mit dem Vorhaben starten.
Rechtsgrundlage
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds 2014–2020 mitfinanzierten Vorhaben (SMK-ESF-Richtlinie 2014 – 2020)
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Freistaat Sachsen (EFRE/ESF- Rahmenrichtlinie)
Freigabevermerk
Sächsische Staatsministerium für Kultus, mit freundlicher Unterstützung durch die SAB Sächsische Aufbaubank. 19.10.2020