Schutzimpfungen durchführen
Eine Impfung bietet Ihnen Schutz vor bestimmten Infektionserkrankungen. Nach einer Grundimmunisierung im Säuglings- oder Kleinkindalter müssen Kinder, Jugendliche und Erwachsene regelmäßig Auffrischimpfungen durchführen lassen, damit der notwendige Impfschutz erhalten bleibt.
Die Sächsische Impfkommission gibt Empfehlungen zur Durchführung von Schutzimpfungen heraus und veröffentlicht den Impfkalender für Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Freistaat Sachsen.
Empfohlene Schutzimpfungen
Für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene:
- Diphterie (D/d)
- Haemophilus influenzae Typ b (Hib)
- Hepatitis A
- Hepatitis B
- humane Papillomaviren (HPV)
- Influenza
- Masern
- Meningokokken
- Mumps
- Pertussis (aP/ap)
- Pneumokokken
- Poliomyelitis
- Rotaviren
- Röteln
- Tetanus (T)
- Varizellen
Für Erwachsene ab 50 Jahren zusätzlich:
- Gürtelrose (Herpes zoster)
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Gesundheitsamt der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Weiterführende Informationen
- Sächsischer Impfkalender
Sächsische Landesärztekammer - Sachsen impft – Vorbeugen durch Schutzimpfungen
- Schutzimpfungen
- Impfempfehlungen
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Rechtsgrundlage
- § 20 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz, IfSG) – Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe
- Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über öffentlich empfohlene und zur unentgeltlichen Durchführung bestimmte Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe (VwV Schutzimpfungen)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 17.06.2020