Steuerliche Erfassung (Vergabe einer Steuernummer)
Anzeigen über die Erwerbstätigkeit nach § 138 Abs. 1 Abgabenordnung (AO)
Das Finanzamt erteilt jedem Steuerpflichtigen eine Steuernummer. Diese ist eindeutig einer oder einem Steuerpflichtigen zugeordnet. Die Steuernummer müssen Sie angeben, wenn Sie Ihre Steuererklärung abgeben oder sich aus einem anderen Grund an Ihr Finanzamt wenden. Auch auf Rechnungen muss die Steuernummer angegeben werden.
Erteilt wird die Steuernummer im Rahmen der steuerlichen Erfassung. Mittels Fragebogen erfasst das Finanzamt Ihre persönlichen und betrieblichen Verhältnisse und die Höhe der erwarteten Einnahmen. Auf dieser Grundlage werden auch die Steuervorauszahlungen berechnet, die zu den gesetzlich festgelegten Terminen zu zahlen sind.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Bei der steuerlichen Erfassung können Sie weiterhin eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen. Das Finanzamt leitet diesen Antrag dann zusammen mit allen weiteren Angaben an das Bundeszentralamt für Steuern weiter, das Ihnen die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zuteilt.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Finanzamt
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Verfahrensablauf
Melden Sie Ihr Gewerbe bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung an beziehungsweise zeigen Sie die Aufnahme einer selbständigen land- oder forstwirtschaftlichen Tätigkeit bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung an.
- Ihre Gewerbeanmeldung wird automatisch an das zuständige Finanzamt weitergeleitet.
- Das Finanzamt fordert Sie daraufhin zur Einreichung des steuerlichen Erfassungsbogens auf.
- Aufgrund Ihrer Angaben berechnet das Finanzamt die Vorauszahlungen zur Einkommensteuer und teilt Ihnen eine Steuernummer zu, unter der Sie künftig die Steuererklärungen abgeben müssen.
Die Gemeinden übermitteln die Daten unter Umständen nicht sofort an das Finanzamt. Die Erteilung einer Steuernummer kann deshalb eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Um das Verfahren zu beschleunigen, können Sie dem zuständigen Finanzamt auch selbst schriftlich die Eröffnung Ihres Betriebs mitteilen. Diese Mitteilung kann formlos erfolgen.
Rechtsgrundlage
- § 138 Abs. 1 Abgabenordnung (AO) – Anzeigen über die Erwerbstätigkeit
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen. 27.08.2018