Verkehrsregelnde Maßnahmen, Anordnung beantragen
14 Tage vor dem Beginn von (Bau-) Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen die Unternehmer bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eine Anordnung darüber beantragen,
- wie ihre Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind,
- ob und wie der Verkehr, auch bei teilweiser Straßensperrung, zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist,
- ob und wie gesperrte Straßen und Umleitungen zu kennzeichnen sind
- für welchen Zeitraum die Arbeitsstelle genehmigt wird.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung bzw. des Landratsamtes
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Erforderliche Unterlagen
Bitte benutzen Sie zur Beantragung das unter "Formulare und Onlinedienste" bereitgestellte Formular.
Folgende Planunterlagen müssen mit dem Antrag eingereicht werden:
- Lageplan
- Regel- oder Beschilderungsplan
- Umleitungsplan
Die Pläne sollen enthalten:
- den Straßenabschnitt
- die im Zuge des Abschnitts bereits stehenden Verkehrsschilder, Verkehrseinrichtungen und -anlagen
- die Art und das Ausmaß der Arbeitsstelle
- die für die Kennzeichnung der Arbeitsstelle und für die Verkehrsführung notwendigen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
- Angaben darüber, welche Beschilderung nach Arbeitsschluss, sowie an Sonn- und Feiertagen erfolgen soll
Freigabevermerk
Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz. 01.07.2020
Impressum
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