Weltoffenes Sachsen, Projektförderung beantragen
Antrag auf Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der Förderung von Maßnahmen für das Landesprogramm "Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz" (Nr. 08300)
Mit dem Landesprogramm "Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz" (WOS) fördert und stärkt der Freistaat Sachsen das zivilgesellschaftliche Engagement für dieses Fundament. Projekte für Demokratie und Toleranz in Sachsen können auf Antrag finanziell unterstützt, beratend begleitet und miteinander vernetzt werden.
Welche Vorhaben werden gefördert?
Grundsätzlich können Projekte und Maßnahmen gefördert werden, die
- Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, insbesondere politisch und religiös motivierten Extremismus, wie beispielsweise Rassismus und Antisemitismus, in unserer Gesellschaft abbauen helfen,
- demokratische Werte stärken und demokratische Handlungskompetenzen fördern,
- Toleranz und Akzeptanz unterschiedlicher religiöser, kultureller, ethnischer Zugehörigkeiten oder sexueller Orientierungen fördern und stärken,
- zum interkulturellen und interreligiösen Austausch beitragen,
- Opfer von politisch motivierter Kriminalität qualifiziert beraten und unterstützen,
- Multiplikatoren und Fachkräfte ausbilden, fortbilden und deren Arbeit inhaltlich und methodisch betreuen,
- zu einem lokal oder regional vernetzten Gemeinwesen unter Beteiligung maßgeblicher staatlicher und nichtstaatlicher Institutionen sowie relevanter Akteure beitragen und
- durch beratende und wissenschaftliche Begleitung von Projekten eine nachhaltige Entwicklung innovativer Handlungskonzepte initiieren.
Konditionen
Art der Förderung
zweckgebundener Zuschuss als Projektförderung (Festbetragsfinanzierung)
Höhe
Ein Eigenanteil des Zuwendungsempfängers ist grundsätzlich zu erbringen
(zuwendungsfähige Ausgaben: alle Personal- und Sachausgaben, die für die Erreichung des Zuwendungszwecks notwendig sind)
Onlineantrag und Formulare
Kein Onlineantrag vorhanden.
- Anlage_zum_Antrag_Veranstaltungsplanung (sab63528)
- Antrag_Bildungsfahrten (sab63524)
- Antrag_Mikroprojekte (sab63523)
- Auszahlungsantrag (sab61323)
- Datenschutzhinweise (sab64005)
- Datenschutz TN-Daten ESF_Infoblatt (sab64006)
- Erkärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeitraegen (sab60821)
- LM_Ausgabenplan_Personalausgaben_Sachausgaben (sab62991)
- Tätigkeitsnachweis_Stellenförderung (sab60609)
- Tätigkeitsnachweis Personal_Stundennachweis (sab60607)
- WOS_Folgeantrag (sab63526)
- WOS_Hinweise für Antragsteller/Zuwendungsempfänger (sab63527)
- WOS Antrag_Anlage 1 (sab63522-1)
- WOS Antrag (sab63522)
- WOS Projektdokumentation (sab61333)
- WOS Sachstandsbericht zur Projektförderung (SAB 61330)
- WOS Verwendungsnachweis (sab61332)
Zuständige Stelle
- Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) HausanschriftPirnaische Straße 9
01069 DresdenLieferanschrift01054 DresdenTelefon+49 351 4910-0Fax+49 351 4910-4000
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Weiterführende Informationen
- Beratung vor Ort
- Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz (WOS)
SAB - Weltoffenes Sachsen
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Voraussetzungen
Projekte und Maßnahmen,
- die im Freistaat Sachsen durchgeführt werden,
- an denen mehrheitlich Einwohner Sachsens teilnehmen und
- die den Förderzielen und ergänzenden Projektkriterien laut Richtlinie entsprechen
Zuwendungsempfänger:
- eingetragene Vereine und Verbände
- staatlich anerkannte freie Träger
- staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften
- kommunale Gebietskörperschaften einschließlich ihrer Eigenbetriebe
- gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts, an denen eine kommunale Gebietskörperschaft mit Mehrheit beteiligt ist
- Fachhochschulen, Hochschulen und Berufsakademien,
- Forschungs- und Kultureinrichtungen
- Träger öffentlicher Schulen und staatlich anerkannter oder genehmigter Ersatzschulen
ausgeschlossen von der Förderung:
- investive Ausgaben
- Personal- und Sachausgaben des Zuwendungsempfängers, sofern es sich nicht um Ausgaben für das geförderte Projekt handelt
- Ausgaben der Geldbeschaffung und Zinsen, die bei einer Kreditaufnahme zur Beschaffung des Eigenanteils oder bei einer Vor- und Zwischenfinanzierung entstehen
Die Zuwendungsempfänger dürfen nach deren Satzung oder ihrem tatsächlichen Verhalten nach keine Bestrebungen gegen den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes sowie gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (§ 3 Absatz 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen) unterhalten oder fördern.
Verfahrensablauf
Den Förderantrag stellen Sie schriftlich auf den vorgeschriebenen Formularen in einfacher Ausfertigung bei der Sächsischen Aufbaubank ("zuständige Stelle").
- Vordrucke und Merkblätter zur Antragstellung beziehen Sie hier über Amt24 oder über die Programmseite der SAB.
- Füllen Sie den Antrag inklusive Anlagen aus
- Drucken Sie den Antrag anschließend auch aus und senden Sie den unterschriebenen Ausdruck an die oben genannte Stelle.
Weiterer Ablauf
- Nach Antragseingang erfolgt die Prüfung auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit der Unterlagen sowie auf Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln.
- Ferner wird die Förderfähigkeit anhand der in der Richtlinie aufgeführten Förderziele und den ergänzenden Projektkriterien kontrolliert.
- Nach der formellen und fachlichen Vorprüfung werden je nach Ressortbezug die obersten Fachaufsichtsbehörden miteinbezogen.
- Eine Entscheidung auf eine Förderung wird auf der Grundlage der Empfehlungen des WOS-Beirates getroffen. Das Referat Demokratieförderung leitet die abschließende Förderentscheidung an die SAB weiter. Diese bewilligt die Zuwendungen oder lehnt die entsprechenden Anträge ab.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag (Formular)
- Ausgabeplan und Anlage 1
- gegebenenfalls: zusätzliche Unterlagen, falls die im Formular vorgesehenen Felder nicht ausreichen
für den Verwendungsnachweis:
Formulare
- Projektdokumentation
- Sachstandsbericht
- Verwendungsnachweis
Falls erforderlich, können die zuständigen Stellen weitere Unterlagen verlangen.
Fristen
Beantragung
- bis spätestens 31.08. des laufenden Jahres für das Folgejahr
- bei Beginn ab dem 01.05. oder später und einer maximalen Projektlaufzeit bis zum 31.12. des laufenden Jahres:
bis 31.01. des jeweiligen laufenden Jahres
Achtung!: Die Antragstellung zum Stichtag 31.01. ist für mehr- und überjährige Projekte ausgeschlossen. - für Projekte und Maßnahmen, die einen Förderbetrag von EUR 3.500 nicht überschreiten und kurzfristig auf konkrete regionale Bedarfe unter Bezug auf politisch relevante Rahmenbedingungen, lokale Ereignisse oder empirische Befunde reagieren:
außerhalb der oben genannten Antragsfristen bis 6 Wochen vor Projektbeginn
Verwendungsnachweis
- 6 Monate nach Ablauf des Projektzeitraums
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 17.06.2020