BoB, Bürgschaft ohne Bank
Antrag auf Übernahme einer Ausfallbürgschaft ohne Bank / BoB durch die Bürgschaftsbank Sachsen
Wenn bankübliche Sicherheiten nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen und dies die Gewinnung einer Hausbank erschwert, kann die Bürgschaftsbank Sachsen (BBS) Ihr Unternehmen durch ein verbindliches Bürgschaftsangebot aus dem Programm „Bürgschaft ohne Bank“ unterstützen.
Kreditverwendung
Sicherung der Finanzierung von:
- Maschinen, Anlagen und selbstgenutzten gewerblichen Immobilien
- Unternehmensnachfolgen
- tätigen Beteiligungen
- Warenlagern, Betriebsmitteln und Avalen
Konditionen
Höhe der Bürgschaft
- bis zu 80 % und bis zu EUR 160.000
- Betriebsmittel in der Regel bis 60 % des Kreditbetrages
Bürgschaftslaufzeit
- bis zu 15 Jahre
- für Förderdarlehen / Baumaßnahmen bis zu 23 Jahre
- Betriebsmittel bis zu acht Jahre
Sicherheiten
- bestmögliche Besicherung
- quotale Bürgschaft / Mithaftung der Gesellschafter
- Risikolebensversicherung
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Keine zuständige Stelle vorhanden.
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Weiterführende Informationen
- Bürgschaft ohne Bank (BoB)
Bürgschaftsbank Sachsen
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
- Existenzgründer und Existenzgründerinnen (natürliche Personen)
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition
- Freiberufler
Weitere Voraussetzungen
- Investitionsort in Sachsen
- geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
- erfolgversprechendes, tragfähiges Unternehmenskonzept
- fachliche und kaufmännische Qualifikation des Unternehmers
- fehlende oder nicht ausreichende Sicherheiten
Ausgeschlossen von der Förderung
- Verbürgung von Sanierungskrediten
- nachträgliche Verbürgung bestehender Kredite
- Unternehmen der Bereiche Primärerzeugung landwirtschaftlicher Produkte, Fischerei und Aquakultur
Verfahrensablauf
Das Bürgschaftsangebot wird vom Unternehmen direkt bei der Bürgschaftsbank Sachsen beantragt. Nach Prüfung erhält der Unternehmer ein Bürgschaftsangebot (Gültigkeit zwölf Wochen), mit dessen Hilfe er eine Hausbank auswählt.
Sie können den Antrag ohne eine finanzierende Hausbank direkt bei der Bürgschaftsbank Sachsen stellen.
- Das Antragsformular erhalten Sie bei Ihrer Hausbank, online im Internetportal der Bürgschaftsbank Sachsen sowie in Amt24 (Formulare & Online-Dienste)
- Die Bürgschaftsbank Sachsen prüft Ihren Antrag und erteilt Ihnen die Zusage, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
- Die Bürgschaftszusage bleibt zwölf Wochen gültig. Innerhalb dieser Zeit können Sie sich eine finanzierende Hausbank suchen.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular (Formulare & Online-Dienste)
- Unternehmenskonzept
- Investitions- und Finanzierungsplan
- tabellarischer Lebenslauf der Gesellschafter / Geschäftsführer
- Selbstauskunft der Gesellschafter / Geschäftsführer
- gegebenenfalls Prospekte, Kataloge
- rechtliche Unterlagen:
- Gesellschaftsvertrag
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Miet- / Pachtvertrag
- Grundbuchauszug
- sonstige Verträge
- betriebswirtschaftliche Unterlagen:
- Jahresabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht), gegebenenfalls auch der verbundenen Unternehmen, beziehungsweise Eröffnungsbilanz bei Neugründungen
- aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung / Status, gegebenenfalls auch der verbundenen Unternehmen
- Umsatz- und Ertragsprognose für die folgenden drei Jahre
- Kredit- und Sicherheitenspiegel, Kapitaldienstübersicht (mit Angabe von Laufzeit, Konditionen, Rückzahlungsmodalitäten)
- Liquiditätsplanung (nur bei Betriebsmitteln)
- gegebenenfalls De-minimis-Erklärung
- gegebenenfalls Kopien sonstiger Förderanträge (zum Beispiel SAB, KfW)
Näheres entnehmen Sie bitte den Antragsformularen.
Kosten (Gebühren)
Bearbeitungsentgelt
einmalig 1,5 % des verbürgten Kreditbetrages (mindestens EUR 300,00, maximal EUR 10.000), davon:
- bei Antragstellung: anteilige Bearbeitungsgebühr von EUR 150,00
- nach Bewilligung: Bearbeitungsgebühr von 1,5 % des verbürgten Kreditbetrages (mindestens EUR 300,00), unter Anrechnung des bei Antragstellung gezahlten Anteils (fällig nach Finanzierungszusage der Hausbank)
Bürgschaftsprovision
jährlich 1,0 % des verbürgten / valutierenden Kreditbetrages
(alle Angaben zuzüglich Umsatzsteuer)
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die Bürgschaftsbank Sachsen. 13.01.2016