Bildungsempfehlung
Die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 4 erhalten zum Ende des ersten Schulhalbjahres eine Bildungsempfehlung. Die Grundschule berät die Eltern über die für den Schüler geeignete Schulart. Die Bildungsempfehlung hat einen orientierenden Charakter. Die letzte Entscheidung über den weiteren Bildungsweg des Kindes treffen die Eltern.
Ansprechstelle
Die Schule, an dem Ihr Kind angemeldet ist. Ansprechpartner ist die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer.
- Allgemeinbildende Schulen im Freistaat Sachsen
Sächsische Schuldatenbank
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
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- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium wird erteilt,
- wenn der Schüler in der Halbjahresinformation oder am Ende des Schuljahres in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht einen Notendurchschnitt von 2.0 oder besser erreicht hat und
- keines dieser Fächer mit der Note "ausreichend" oder schlechter benotet wurde.
Auch sollten das Lern- und Arbeitsverhalten des Schülers, seine schulischen Leistungen und seine bisherige Entwicklung erwarten lassen, dass er den Anforderungen des Gymnasiums voraussichtlich gerecht werden kann.
Rechtsgrundlage
- § 24 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Grundschulen im Freistaat Sachsen (Schulordnung Grundschulen – SOGS) – Bildungsempfehlung
- § 34 Abs. 1 bis 3 Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Schulgesetz – SächsSchulG) – Wahl des Bildungsweges
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 17.09.2019