Eintragung in das Wählerverzeichnis für Wahlberechtigte ohne Wohnsitz in Deutschland beantragen (Bundestagswahl)
Als wahlberechtigte Bürgerin oder wahlberechtigter Bürger der Bundesrepublik Deutschland sind Sie zur Bundestagswahl aufgerufen, auch wenn sie keinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in Deutschland haben. Da Sie dort nicht in einem Wählerverzeichnis geführt werden, müssen Sie Ihre Eintragung beantragen.
Antrag rechtzeitig stellen
Beantragen Sie die Eintragung in das Wählerverzeichnis bitte rechtzeitig vor der Wahl, vor allem, wenn Sie Ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten. Nach der Eintragung in das Wählerverzeichnis erhalten Sie die Wahlunterlagen, die Ihnen die Stimmabgabe auch aus dem Ausland ermöglichen.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Gemeinde- oder Stadtverwaltung, bei der Sie zuletzt gemeldet waren. Wenn Sie noch nie in Deutschland gemeldet waren ist die Gemeinde- oder Stadtverwaltung zuständig, der Sie nach Ihrer Erklärung am engsten verbunden sind.
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Weiterführende Informationen
- Bundeswahlleiter
- Service für Auslandsdeutsche zur Bundestagswahl
Internetportal des Bundeswahlleiters
Verfahrensablauf
- Besorgen Sie sich das amtlich vorgeschriebenen Formular
- Füllen Sie die Vordrucke vollständig aus (einschließlich Erklärung an Eides statt), beachten Sie dazu bitte die Hinweise auf dem Antragsformular.
- Geben Sie in den vorgesehenen Feldern an, wohin man Ihnen die Wahlunterlagen senden soll.
- Unterschreiben Sie den Antrag und leiten sie ihn rechtzeitig per Post oder persönlich der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu.
- Die Verwaltung sendet Ihnen den Wahlschein und die Wahlunterlagen an die angegebene Adresse.
Beantragung mit Hilfe
Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Lese-Problemen den Antrag und die eidesstattliche Versicherung nicht selbst ausfüllen und abgeben, vermag Ihnen eine andere Person dabei zu helfen. Ihr Helfer oder Ihre Helferin muss mindestens 16 Jahre alt sein und den Antrag und die eidesstattliche Versicherung ebenfalls unterschreiben.
Rechtsgrundlage
- § 18 Bundeswahlordnung (BWO) – Eintragung in das Wählerverzeichnis auf Antrag
- § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Bundeswahlgesetz (BWahlG) – Wahlrecht, Vertrautheit
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern; verbindliche Auskünfte zu bestimmten Verfahren und Abläufen erhalten Sie bei der Landeswahlleiterin. 07.02.2019