Großraum- und Schwerlasttransporte, Erlaubnis / Ausnahmegenehmigung beantragen
Wenn Sie als Unternehmen einen Transport im öffentlichen Straßenraum durchführen möchten, dessen Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewicht die nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) allgemein zugelassenen Grenzen überschreiten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis und/oder eine Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde.
Hinweis: Für Großraum- und Schwerlasttransporte müssen Sie besonders sorgfältig planen. Es wird empfohlen, die Details frühzeitig mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu besprechen.
Onlineantrag und Formulare
Hinweis: Sobald Sie eine Postleitzahl oder einen Ort angegeben haben, können wir Ihnen an dieser Stelle den Onlineantrag und die Formulare der zuständigen Stelle anzeigen. Ort angeben
Zuständige Stelle
Straßenverkehrsbehörde der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes
Hinweis: Sobald Sie eine Postleitzahl oder einen Ort angegeben haben, können wir Ihnen an dieser Stelle weitere Informationen zu der für Sie zuständigen Stelle anzeigen. Ort angeben
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Um für den geplanten Transport eine Erlaubnis und/oder Ausnahmegenehmigung zu erhalten, muss dieser folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Eine Beförderung auf der Schiene und/oder auf dem Wasser kommt nicht in Frage.
- Es stehen geeignete Straßen zur Verfügung. Die Verkehrssicherheit und der Schutz der Infrastruktur (Straßen, Brücken, Tunnel) stehen dabei im Vordergrund.
Rechtsgrundlage
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- § 29 Absatz 3 – Übermäßige Straßenbenutzung
- § 46 Absatz 1 Nummern 2 und 5 – Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis
- § 47 – Örtliche Zuständigkeit
- § 18 Absatz 1 – Autobahnen und Kraftfahrstraßen
- § 22 Absätze 2 bis 4 – Ladung
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- § 32 – Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen
- § 34 – Achslast und Gesamtgewicht
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- Richtlinie zum Antrags- und Genehmigungsverfahren für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten (RGST 1992)
- Richtlinie zum Antrags- und Genehmigungsverfahren für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten (RGST 2013)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern, Redaktion Amt24. 22.05.2018