Hochschule, Namensänderung
Wenn Sie an einer Hochschule eingeschrieben (immatrikuliert) sind, müssen Sie dieser die Änderung Ihres Nachnamens (durch Heirat oder Scheidung) mitteilen.
Ansprechstelle
Hochschule, an der Sie immatrikuliert sind
(Geben Sie in das Amt24-Suchfeld "Hochschule" oder "Universität" und den Standort ein.)
Onlineantrag und Formulare
Hinweis: Sobald Sie eine Postleitzahl oder einen Ort angegeben haben, können wir Ihnen an dieser Stelle den Onlineantrag und die Formulare der zuständigen Stelle anzeigen. Ort angeben
Zuständige Stelle
Hinweis: Sobald Sie eine Postleitzahl oder einen Ort angegeben haben, können wir Ihnen an dieser Stelle weitere Informationen zu der für Sie zuständigen Stelle anzeigen. Ort angeben
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Verfahrensablauf
Für die Mitteilung ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. Sie können die Änderung in der Regel persönlich im Studierendensekretariat, per Post oder per E-Mail bekannt geben.
- Die Hochschule darf jedoch die Vorlage des Personalausweises verlangen, so dass Sie in diesem Fall persönlich erscheinen müssen.
- Wenn Sie einen Studierendenausweis in Form einer Chipkarte besitzen, können Sie die Änderung an manchen Hochschulen im Studierendensekretariat selbst vornehmen. Nach Bekanntgabe der Namensänderung erhalten Sie eine neue Chipkarte.
Hinweis: Da die Hochschulen in diesem Bereich nicht einheitlich verfahren, ist es sinnvoll, dass Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrer Hochschule über die geltenden Bestimmungen selbst informieren.
Rechtsgrundlage
- § 14 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG) – Verarbeitung personenbezogener Daten
- § 8 Sächsische Studentendatenverordnung (SächsStudDatVO) – Mitteilungspflichten
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst. 19.11.2018