Kommanditgesellschaft (KG) in das Handelsregister eintragen
Gründen Sie eine Kommanditgesellschaft (KG), so sind Sie verpflichtet, diese zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.
Erst durch die Eintragung entsteht die KG und ist vollständig rechtsfähig. Die Eintragung einer KG, die bereits ein Handelsgewerbe betreibt, ist dagegen lediglich rechtsbekundend, da die Gesellschaft schon vor der Eintragung besteht. Zu beachten ist allerdings, dass der Kommanditist* grundsätzlich unbeschränkt für vor der Eintragung begründete Verbindlichkeiten der KG haftet, wenn die KG ihre Geschäfte mit Zustimmung des Kommanditisten bereits vor der Eintragung begonnen hat.
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Notariat
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Verfahrensablauf
Zur Antragstellung wenden Sie sich an einen Notar.
- Der Notar berät beim Formulieren des Antrags.
- Die Anmeldung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg, dazu wird ein öffentlich beglaubigtes Dokument erstellt.
- Die Erklärung wird mit einer elektronischen Signatur versehen (im Sinne des § 39a Beurkundungsgesetz / BeurkG) und an das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach des Registergerichts gesendet.
Änderungen
Maßgebliche Angaben zu Ihrem Unternehmen, so etwa zum Firmensitz, zur Rechtsform oder den Vertretungsberechtigten, haben sich geändert? Dann lassen Sie unverzüglich den Handelsregister-Eintrag korrigieren.
Die Eintragung erfolgt in gleicher Weise ausschließlich über eine Notarin oder einen Notar.
Erforderliche Unterlagen
Die Anmeldung einer Kommanditgesellschaft hat zu enthalten:
- die Namen, Vornamen, Geburtsdaten und Wohnorte aller Gesellschafter
- die Firma der Gesellschaft und den Ort, an dem sie ihren Sitz hat, sowie die inländische Geschäftsanschrift
- die Vertretungsmacht der Gesellschafter
- alle Kommanditisten sowie den Betrag der Einlage eines jeden von ihnen
- Die Anmeldung muss ferner die von der inländischen Geschäftsanschrift abweichende Lage der Geschäftsräume und den Unternehmensgegenstand bezeichnen, soweit sich dieser nicht aus der Firma ergibt.
Rechtsgrundlage
- § 12 Handelsgesetzbuch (HGB) – Anmeldungen zur Eintragung und Einreichungen
- §§ 106 und 108 HGB – Errichtung der Gesellschaft
- §§ 161, 162 HGB – Kommanditgesellschaft
- § 24 Verordnung über die Errichtung und Führung des Handelsregisters (HRV) – Verfahren bei Anmeldung, Eintragung und Bekanntmachung
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung. 27.08.2020