Onlineantrag und Formulare
Hinweis: Sobald Sie eine Postleitzahl oder einen Ort angegeben haben, können wir Ihnen an dieser Stelle den Onlineantrag und die Formulare der zuständigen Stelle anzeigen. Ort angeben
Zuständige Stelle
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Hinweis: Sobald Sie eine Postleitzahl oder einen Ort angegeben haben, können wir Ihnen an dieser Stelle weitere Informationen zu der für Sie zuständigen Stelle anzeigen. Ort angeben
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Weiterführende Informationen
- Einfach für alle. Der Rundfunkbeitrag
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Voraussetzungen
Sie müssen sich zur Zahlung des Rundfunkbeitrags anmelden, wenn Sie
- volljährig sind (18 Jahre oder älter) und
- wenn Sie oder eine andere Person für Ihre Wohnung noch keinen Rundfunkbeitrag zahlen.
Für eine leerstehende Wohnung besteht keine Beitragspflicht. Voraussetzung ist,
- dass diese von niemandem bewohnt wird,
- dass für diese kein Mietvertrag besteht,
- dass für diese auch keine Person beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist.
Verfahrensablauf
Sie müssen Ihre Wohnung bei der zuständigen Stelle anmelden. Sie können dies formlos schriftlich tun oder ein Formular ausfüllen. Das Formular liegt in der Regel auch in den Gemeinden aus.
Tipp: Wenn für Sie die Beitragspflicht entfällt, beispielsweise wenn ein anderer Bewohner in der Wohnung bereits den Rundfunkbeitrag zahlt, können Sie sich beim Beitragsservice abmelden.
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 17.08.2015