Sondernutzungserlaubnis für Handel und Gastronomie, Änderung oder Verlängerung beantragen
Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der öffentliche Straßenraum über den Gemeingebrauch hinaus genutzt wird. Für den Bereich Gastronomie ist dies üblicherweise der Fall, wenn die Bestuhlung auf öffentlichen Flächen außerhalb der Gaststätte aufgestellt wird.
Im Bereich des Handels gilt dies für eine Erweiterung der Verkaufsfläche auf eine öffentliche Fläche.
Wurde Ihnen bereits eine Sondernutzungserlaubnis erteilt, wird diese von Amts wegen automatisch verlängert. Soll die bereits erteilte Sondernutzungserlaubnis geändert beziehungsweise erweitert werden, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
- Antragsannahme: Straßenbau- oder Straßenverkehrsbehörde bei der Stadt-/Gemeindeverwaltung
- Entscheidung: Baulastträger
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Verfahrensablauf
Eine Änderung oder Erweiterung einer Sondernutzungserlaubnis können Sie persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
- Die dem Antrag beigefügten Unterlagen werden überprüft, gegebenenfalls. weitere beteiligte Behörden zur Stellungnahme aufgefordert.
- Sie erhalten eine Eingangsbestätigung für Ihren Antrag.
- Bei positivem Ergebnis wird Ihnen die geänderte Sondernutzungserlaubnis erteilt. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Rechtsgrundlage
- §§ 32, 45, 46 Straßenverkehrsordnung (StVO) – Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis
- §§ 8, 8a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) – Sondernutzung
- §§ 18, 19 Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG) – Sondernutzung
- Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
- Verwaltungskostengesetz des Freistaates Sachsen (SächsVwKG)
- § 1 Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ) – Anlage 1 zu § 1 Ziffer 88 Straßenrecht
- Sondernutzungssatzungen der Gemeinde-/Stadtverwaltung
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 14.06.2019