Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen
Wenn Sie nach Deutschland einreisen und sich in Deutschland aufhalten wollen, benötigen Sie grundsätzlich einen Aufenthaltstitel. Der Aufenthaltstitel ist die Erlaubnis für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland.
Der Aufenthaltstitel hat die Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Säuglinge und Kinder erhalten ebenfalls eine eigene Karte. Im Karteninneren besitzt der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) einen kontaktlosen Chip.
Er speichert
- biometrische Merkmale (Foto, ab sechs Jahren zwei Fingerabdrücke),
- Nebenbestimmungen im Zusammenhang mit dem Aufenthaltstitel (zum Beispiel Auflagen) und
- persönliche Daten.
Die Karte bietet Ihnen als weitere Funktionen einen elektronischen Identitätsnachweis und eine qualifizierte elektronische Signatur (elektronische Unterschriftsfunktion). Die zuständige Stelle kann diese Funktionen auf Ihren Wunsch ein- oder ausschalten.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Ausländerbehörde der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Kosten (Gebühren)
Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU oder ICT-Karte
- Erteilung bis zu 1 Jahr: EUR 100,00
- Erteilung von mehr als 1 Jahr: EUR 100,00
- Verlängerung um bis zu 3 Monate: EUR 96,00
- Verlängerung um mehr als 3 Monate: EUR 93,00
Mobile-ICT-Karte
- Erteilung: EUR 80,00
- Verlängerung: EUR 70,00
Niederlassungserlaubnis
- für Hochqualifizierte: EUR 147,00
- zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit: EUR 124,00
- alle übrigen Fälle: EUR 113,00
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern, Redaktion Amt24. 08.10.2020