FB 2, SG Steuern [Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz]
Kontaktmöglichkeiten
- Telefon
- +49 3733 425 222
- Fax
- +49 3733 425 146
- jana.friedel@annaberg-buchholz.de
- Internet
- https://www.annaberg-buchholz.de
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Mo | geschlossen |
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Di | 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr |
Mi | geschlossen |
Do | 13:00 - 16:00 Uhr |
Fr | 09:00 - 12:00 Uhr |
- LeistungGrundsteuer entrichtenFür Grundbesitz müssen Sie an die Gemeinde oder Stadt Grundsteuer zahlen.
- LeistungHundesteuer, AbmeldungWenn Sie Ihren Wohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder Sie keinen Hund mehr besitzen, müssen Sie den Hund bei der bisherigen Gemeinde abmelden.
- LeistungHundesteuer, AnmeldungWenn Sie einen Hund halten, müssen Sie diesen bei Ihrer Gemeinde anmelden und Hundesteuer zahlen.
- LeistungHundesteuer, Befreiung beantragenWenn Sie wegen Ihrer Behinderung auf einen Hund angewiesen sind, sind Sie in der Regel von der Hundesteuer befreit.
- LeistungNamensänderung des HundehaltersÄndert sich der Name des Hundehalters, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.
- LeistungVergnügungssteuer erhebenDie Vergnügungssteuer ist eine örtliche Steuer.