FB 3, Straßenverkehrsbehörde [Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz]
Kontaktmöglichkeiten
- Telefon
- +49 3733 425 234
- Fax
- +49 3733 425 141
- andrea.fiedler@annaberg-buchholz.de
- Internet
- https://www.annaberg-buchholz.de
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Mo | geschlossen |
---|---|
Di | 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr |
Mi | geschlossen |
Do | 13:00 - 16:00 Uhr |
Fr | 09:00 - 12:00 Uhr |
Beschreibung
Das SG Straßenverkehr ist als untere Straßenverkehrsbehörde für den Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) im Stadtgebiet der GroßenKreisstadt Annaberg-Buchholz zuständig. Dazu zählen die Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen, die Genehmigung von Sondernutzungen und die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnissen.
Barrierefreiheit
Das Bürgerzentrum ist barrierefrei über den Seiteneingang und den Fahrstuhl erreichbar. Dort können alle Anliegen entgegengenommen werden.
Persönlicher Kontakt
Frau Gabriela Pabsdorf
SB Tiefbau
- Telefon
- 03733 425 163
- Fax
- 03733 425 142
- gabriela.pabsdorf@annaberg-buchholz.de
- LeistungHalteverbot für Umzugstransporte beantragenFür einen Umzug kann man ein Halteverbot vor dem Haus erhalten, um die Transporte möglichst reibungslos für alle Beteiligten zu gestalten.
- LeistungParkausweis für schwerbehinderte Menschen beantragenAusnahmegenehmigung zum Parken für schwerbehinderte Menschen nach § 46 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Schwerbehinderte Menschen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis, an Stellen zu …
- LeistungParkplatz für schwerbehinderte Bewohner beantragen (öffentliche Flächen)Um die Mobilität im Alltag zu gewährleisten, gibt es für schwerbehinderte Menschen die Möglichkeit, einen Parkplatz in der Nähe zu ihrer eigenen Wohnung oder in der Nähe der Arbeitsstätte einrichten zu lassen, den …
- LeistungSondernutzung für ambulanten Handel beantragenEine Sondernutzung liegt vor, wenn der öffentliche Straßenraum über den Gemeingebrauch hinaus genutzt wird.
- LeistungSondernutzung für Handel und Gastronomie beantragenEine Sondernutzung liegt vor, wenn der öffentliche Straßenraum über den Gemeingebrauch hinaus genutzt wird.
- LeistungSondernutzung im Bereich Bau beantragenEine Sondernutzung liegt vor, wenn der öffentliche Verkehrsraum (Straßen, Fuß- und Radwege, Parkplätze, Grünanlagen) über den Gemeingebrauch hinaus genutzt wird.
- LeistungSondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen für Veranstaltungswerbung (z. B. Plakatierung) beantragenEine Sondernutzung liegt vor, wenn der öffentliche Straßenraum über den Gemeingebrauch hinaus genutzt wird.
- LeistungSondernutzungserlaubnis für Handel und Gastronomie, Änderung oder Verlängerung beantragenEine Sondernutzung liegt vor, wenn der öffentliche Straßenraum über den Gemeingebrauch hinaus genutzt wird.
- LeistungSondernutzungserlaubnis für öffentliche Verkehrsflächen beantragenSondernutzungserlaubnis für öffentliche Verkehrsflächen nach § 18 des Sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG) und § 8 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der öffentliche …
- LeistungSondernutzungserlaubnis für öffentliche Verkehrsflächen verlängernAntrag auf Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung gem.
- LeistungVerkehrsregelnde Maßnahmen, Anordnung beantragen14 Tage vor dem Beginn von (Bau-) Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen die Unternehmer bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eine Anordnung darüber beantragen, wie ihre Arbeitsstellen …