Ingenieurkammer Sachsen
Körperschaft des öffentlichen Rechts
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Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Mo 08:00 - 17:00 Uhr
Di 08:00 - 17:00 Uhr
Mi 08:00 - 17:00 Uhr
Do 08:00 - 17:00 Uhr
Fr 08:00 - 15:00 Uhr
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Beschreibung
Die Ingenieurkammer Sachsen ist eine Interessenvertretung sächsischer Ingenieure aller Fachrichtungen.
Zu den mehr als 3.000 Mitgliedern zählen Selbstständige, Angestellte und Beamte.
Die Mehrzahl der Selbstständigen ist als Beratender Ingenieur tätig. Diese gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung ist ein Qualitätssiegel für freiberufliche Ingenieure.
Persönlicher Kontakt
Regionalbüro Chemnitz
Das Büro dient als Treffpunkt und ist nicht ständig besetzt.
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- Gebäude
- An der Markthalle 4, 09111 Chemnitz
- Raum
- 2. Etage
- LeistungBauvorlageberechtigter Ingenieur, Anzeige des erstmaligen Tätigwerdens bei der Ingenieurkammer SachsenAnzeige nach § 65 Absatz 4 Sächsische Bauordnung (SächsBO) Personen, die in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union, einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum …
- LeistungBauvorlageberechtigter Ingenieur, Eintragung in die Liste der Ingenieurkammer SachsenBauvorlagen für die nicht verfahrensfreie Errichtung und Änderung von Gebäuden müssen in Sachsen von einem Entwurfsverfasser mit Bauvorlageberechtigung unterschrieben sein.
- LeistungBeratende Ingenieure, Anzeige ausländischer Gesellschaften bei der Ingenieurkammer SachsenBerechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung im Namen einer auswärtigen Gesellschaft nach § 11 Sächsisches Ingenieurgesetz (SächsIngG) Ausländische Gesellschaften dürfen unter bestimmten Voraussetzungen in ihrem …
- LeistungBeratende Ingenieure, Eintragung bei der Ingenieurkammer SachsenAntrag auf Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure nach § 5 und §§ 37 bis 39 Sächsisches Ingenieurgesetz (SächsIngG) Die Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur / Beratende Ingenieurin" darf im …
- LeistungBeratende Ingenieure, Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis bei der Ingenieurkammer SachsenAntrag auf Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis nach § 9 Sächsisches Ingenieurgesetz (SächsIngG) Die Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur / Beratende Ingenieurin“ ist in Sachsen geschützt und darf nur …
- LeistungBeratende Ingenieure (Ausland), vorübergehende und gelegentliche Tätigkeit bei der Ingenieurkammer Sachsen anzeigenVorübergehende und gelegentliche Dienstleistungserbringung ohne Listeneintragung nach § 40 und 41 Sächsisches Ingenieurgesetz (SächsIngG) Sie haben im Freistaat Sachsen weder einen Wohnsitz noch eine Niederlassung …
- LeistungIngenieure, Berufsbezeichnung führenBerechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur / Ingenieurin" nach § 1 Sächsischen Ingenieurgesetz (SächsIngG) Die Berufsbezeichnung "Ingenieur / Ingenieurin" ist im Freistaat Sachsen geschützt.
- LeistungIngenieure (Ausland), Berufsbezeichnung führenBerechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur / Ingenieurin" durch Personen mit ausländischer Berufsqualifikation nach § 34 Sächsisches Ingenieurgesetz (SächsIngG) Sofern Sie über eine ausländische …
- LeistungPrüfsachverständiger, Anerkennung durch die Ingenieurkammer Sachsen (auswärtige Dienstleister)Bescheinigung nach § 22 Durchführungsverordnung zur Sächsischen Bauordnung (DVOSächsBO) Wenn Sie in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den …
- LeistungPrüfsachverständiger, Anerkennung durch die Ingenieurkammer Sachsen (Listeneintrag)Anerkennungsverfahren nach § 19 Durchführungsverordnung zur Sächsischen Bauordnung (DVOSächsBO) Prüfsachverständige prüfen und bescheinigen in ihrem jeweiligen Fachbereich im Auftrag des Bauherren (oder eines …
- LeistungPrüfsachverständiger, Anzeige des erstmaligen Tätigwerdens bei der Ingenieurkammer SachsenAnzeige nach § 22 Durchführungsverordnung zur Sächsischen Bauordnung (DVOSächsBO) Wenn Sie als Prüfsachverständiger aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem anderen Vertragsstaat des …
- LeistungPrüfsachverständiger, Genehmigung einer weiteren Niederlassung beantragenGenehmigung nach § 19a Durchführungsverordnung zur Sächsischen Bauordnung (DVOSächsBO) Wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland eine weitere Niederlassung als Prüfsachverständiger / Prüfsachverständige …
- LeistungQualifizierter Brandschutzplaner, Anzeige des erstmaligen Tätigwerdens bei der Ingenieurkammer SachsenDiese Leistungsbeschreibung wird derzeit überarbeitet – d.
- LeistungQualifizierter Brandschutzplaner, Eintragung in die Liste der Ingenieurkammer Sachsen/Architektenkammer SachsenDiese Leistungsbeschreibung wird derzeit überarbeitet – d.
- LeistungQualifizierter Tragwerksplaner, Anzeige des erstmaligen Tätigwerdens bei der Ingenieurkammer SachsenAnzeige nach § 65 Absatz 4 Sächsische Bauordnung (SächsBO) Personen, die in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union, einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum …
- LeistungQualifizierter Tragwerksplaner, Eintragung in die Liste der Ingenieurkammer Sachsen beantragenEintragung nach § 66 Absatz 2 Sächsische Bauordnung (SächsBO) Der Standsicherheitsnachweis für Gebäude der Klassen 1 bis 3 und sonstige bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, muss in Sachsen von einem …
- LeistungSachverständige Ingenieurwesen / Bauwesen, Bestellung durch die Ingenieurkammer beantragenÖffentliche Bestellung von Sachverständigen nach § 36 Gewerbeordnung (GewO) Durch die öffentliche Bestellung von Sachverständigen nach § 36 Gewerbeordnung (GewO) soll erreicht werden, Gerichten, Behörden und …