Den Kindern gerecht: Kindschaftsrecht
Mit Kindschaftsrecht sind alle Regelungen gemeint, die das Kind und die Beziehungen zu seiner Familie betreffen. Hierzu gehören neben Abstammung und Name die elterliche Sorge, Umgang und Unterhalt. Bei einer Adoption übernehmen die Adoptiveltern die Rolle der leiblichen Eltern. Der besonderen Situation von Adoptivkindern widmet sich die Amt24-Lebenslage "Adoption".
Wenn ein Streit um Kindschaftssachen unlösbar scheint, ist dies ein Fall für den Richter. Wenn Sie mehr wissen wollen über dessen Aufgaben und Verfahren, dann blättern Sie weiter zum Kapitel Familiengericht.
- Kindschaftsrecht
Broschüre des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
Rechtsgrundlage
Materielles Familienrecht
- §§ 1297 bis 1921 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), insbesondere §§ 1589 ff.
Gerichtliche Verfahren
- §§ 111 ff., 151 ff. Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) – Verfahren in Familien- und Lebenspartnerschaftssachen
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Freigabevermerk
Das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung. 09.07.2020