Namensänderung beim Kabelnetzbetreiber
Eine Namensänderung müssen Sie Ihrem Kabelnetzbetreiber (TV/Radio) nur dann mitteilen, wenn Sie selbst Vertragspartnerin oder Vertragspartner sind. Wenn Sie in einer Mietwohnung wohnen und nur die Vermieterin oder der Vermieter einen Vertrag mit dem Betreiber hat, brauchen Sie sich nicht darum zu kümmern.
There are no assigned services available.
There are no assigned electronic applications available.
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 03.03.2021