Telekommunikationstarif wählen
Im großen Markt der Telekommunikation lassen sich in jüngster Zeit zwei Trends beobachten, die sich auf Ihre Möglichkeiten bei der Auswahl der für Sie passenden Telekommnukationsangebote auswirken.
Zum einen erweitern sich die technischen Möglichkeiten an ihrem bisherigen Anschluss. Der Telefonanschluss etwa bietet mittlerweile neben dem Internet häufig auch Fernsehdienste. Mit der rückkanalfähigen Aufrüstung der Kabelanschlüsse kommen nicht mehr nur Radio und Fernsehen über diese Leitung ins Haus, sondern auch Breitbandinternet und Telefondienste.
Zum anderen bündeln die Anbieter mehrere Leistungen, die sie bisher nur von verschiedenen Anbietern mit getrennten Verträgen und Rechnungen beziehen konnten. So lassen sich beispielsweise Festnetztelefonie und Mobilfunk aus einer Hand beziehen. Viele der großen Telekommunikationsanbieter verbinden das Telefonieren im Festnetz, den Mobilfunk, die Nutzung des Internets sowie TV-Angebote zu einem Vertrag. Häufig können Sie dabei von günstigen Paketpreisen profitieren.
Telekommunikationsangebote vergleichen
Die Bündelung von Leistungen bei einem Anbieter hat viele Vorteile. Bei Vertragsabschluss sollten Sie jedoch darauf achten, dass man Ihnen nur jene Zusatzoptionen verkauft, die Sie auch wirklich nutzen möchten. Lassen Sie sich schriftlich auflisten, welche Leistungen im Angebot enthalten sind und wie die einzelnen Dienste berechnet werden. Generell sollten Sie sich nicht auf Vertragsabschlüsse am Telefon einlassen, sondern sich den Vertragsinhalt dokumentieren lassen.
Beispiele für Zusatzoptionen, die nicht jeder Nutzer braucht:
- Mobilfunk-Option
- Festnetzflatrate für unbegrenzte Gespräche in das nationale Festnetz
- mobiles Internet per extra UMTS-Empfänger
- erhöhte/maximale DSL-Geschwindigkeit
- Multimediadienste wie Online-Videotheken
- Homepage-Paket und/oder Speicherplatz im Internet
- kostenpflichtige Sicherheitssoftware (vor allem Virenschutz)
- Medien und Telefon
Verbraucherzentrale Sachsen - Telekommunikation: Verbraucher
- Telekommunikation: Schlichtungsverfahren
Bundesnetzagentur
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Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr