Passersatz
Wenn Sie deutscher Staatsangehöriger sind und Ihren Reisepass im Ausland verloren haben oder er Ihnen dort gestohlen wurde, benötigen Sie entsprechende Ersatzreisedokumente. Sie können sich dazu an eine deutsche Auslandsvertretung oder an die deutsche Grenzbehörde wenden, die gegebenenfalls einen Reiseausweis als Passersatz ausstellen können. Sie können auch einen Reiseausweis als Passersatz bei der deutschen Grenzbehörde beantragen, wenn Sie ins Ausland reisen möchten und kurz vor der Abreise bemerken, dass Sie keinen gültigen Reisepass besitzen.
Für nicht-deutsche Staatsangehörige, die einen solchen Passersatz benötigen, kann je nach Einzelfall abhängig von dem Herkunftsstaat ein Notreiseausweis oder ein Reiseausweis für Ausländer ausgestellt werden.
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Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; Sächsisches Staatsministerium des Innern. 04.08.2017