Nachsendeauftrag der Deutschen Post
Damit Sie auch in der neuen Wohnung Ihre Post gleich zugestellt bekommen, können Sie die Deutsche Post AG mit der Nachsendung beauftragen. Ihre Briefe (und auf Wunsch auch Pakete und Päckchen) werden dann an die neue Adresse weitergeleitet.
Als Service gibt die Deutsche Post AG Ihre neuen Adressdaten automatisch an andere Postdienstleister weiter, sofern Sie dem nicht ausdrücklich widersprechen.
Der Nachsendeservice gilt für alle im Auftrag genannten Personen Ihres Haushalts. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Sendungen nachgesandt werden können – Zeitschriften und Zeitungen zum Beispiel nicht.
Onlineantrag und Formulare
Hinweis: Sobald Sie eine Postleitzahl oder einen Ort angegeben haben, können wir Ihnen an dieser Stelle den Onlineantrag und die Formulare der zuständigen Stelle anzeigen. Ort angeben
Zuständige Stelle
Hinweis: Sobald Sie eine Postleitzahl oder einen Ort angegeben haben, können wir Ihnen an dieser Stelle weitere Informationen zu der für Sie zuständigen Stelle anzeigen. Ort angeben
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Service details
Weiterführende Informationen
- Nachsendeservice
Deutsche Post AG
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24, mit freundlicher Unterstützung durch die Deutsche Post AG. 10.12.2018