Beschwerde gegen Versicherungen
Anrufung der Schlichtungsstelle Versicherungsombudsmann e. V. zur außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten
Bei Streitigkeiten mit Ihrem Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann wenden. Er überprüft neutral und unbürokratisch die Entscheidungen der Versicherer nach dem Maßstab von Recht und Gesetz. Das Verfahren ist für Verbraucher kostenfrei.
Der Versicherungsombudsmann ist eine neutrale Schlichtungsstelle, die als eingetragener Verein organisiert ist. Seine Mitglieder sind die Versicherungsunternehmen, die sich diesem Beschwerdeverfahren angeschlossen haben.
Zuständige Stelle
- Schlichtungsstelle Versicherungsombudsmann e. V. Home addressPostfach 080632
10006 BerlinPhone0800 3696000; aus dem Ausland: +49 30 206058-99
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Service details
Weiterführende Informationen
- Angeschlossene Unternehmen
Versicherungsombudsmann e.V. - Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
Voraussetzungen
Die wichtigsten Voraussetzungen für das Beschwerdeverfahren sind:
- Ihr Versicherer muss dem Versicherungsombudsmann e. V. angehören.
- Sie müssen einen eigenen Anspruch aus dem Versicherungsvertrag geltend machen. Eine dritte Person (zum Beispiel der Unfallgegner, der vom Versicherten geschädigt wurde und seine Ansprüche geltend machen möchte) kann keine Beschwerde vor dem Ombudsmann führen.
- Ihr Anspruch ist weder bei Gericht noch bei einer anderen Schlichtungsstelle anhängig.
- Es handelt sich nicht um eine Beschwerde aus der privaten Kranken- oder der Sozialversicherung.
Weitere Informationen können Sie der Verfahrensordnung des Versicherungsombudsmanns entnehmen.
Verfahrensablauf
- Sind Sie mit einem Bescheid Ihres Versicherungsunternehmens nicht einverstanden, dann sollten Sie sich zuerst dort beschweren. Falls Sie mit dem Ergebnis nicht zufrieden sind, können Sie sich an den Ombudsmann wenden.
- Sie können Ihre Beschwerde auf verschiedenen Wegen einlegen: Telefonisch, aber auch per Brief, Fax oder Mail. Von der Homepage oder auf Nachfrage können Sie ein Beschwerdeformular erhalten.
Vorgehen des Ombudsmanns
- Der Ombudsmann prüft die Unterlagen und die Argumente von beiden Seiten sowie die rechtlichen Gesichtspunkte. Ist Ihre Beschwerde berechtigt, wird der Ombusmann dem Versicherungsunternehmen mitteilen, wie es die Sache richtig zu stellen hat.
- Seine Entscheidung ist für das Unternehmen bis zu einem Beschwerdewert von EUR 10.000 bindend. Darüber hinaus und bis EUR 100.000 spricht er eine auch für den Versicherer unverbindliche Empfehlung aus.
- Sofern dies nach der Sach- und Rechtslage möglich ist, unterbreitet der Ombudsmann den Beteiligten einen Vorschlag zur gütlichen Einigung.
- Kommt er zu dem Ergebnis, dass Ihr Versicherer richtig gehandelt hat, erläutert er Ihnen verständlich die Gründe.
Gerichtsweg
- Für Sie selbst hat der Bescheid des Ombudsmanns keine verpflichtende Wirkung. Ihnen steht der Weg zu den ordentlichen Gerichten immer offen. Entscheidet der Ombudsmann zu Ihren Gunsten, muss sich der Versicherer bis zu einem Beschwerdewert von 10.000 Euro daran halten.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 17.06.2020