Anzeige des Fahrzeugverkaufs
Wenn ein Fahrzeug den Eigentümer wechselt, ist die Verkäuferin oder der Verkäufer dazu verpflichtet, dies unverzüglich der Zulassungsbehörde mitzuteilen.
Dies gilt nicht nur für den Verkauf eines Fahrzeugs, sondern auch für andere Arten der Fahrzeugveräußerung, zum Beispiel Schenkung oder Rückgabe eines Leasing-Fahrzeugs. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Fahrzeug angemeldet ist oder außer Betrieb gesetzt wurde (zum Beispiel bei einem Verkauf ins Ausland).
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Kfz-Zulassungsbehörde der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Service details
Weiterführende Informationen
- Fahrzeugverkauf, Fahrzeugabmeldung
Amt24-Informationen
Verfahrensablauf
Es genügt, wenn Sie als Halter die Veräußerungsanzeige mit der Post an die zuständige Kfz-Zulassungsbehörde schicken. In der Regel reicht hierfür eine formlose Mitteilung mit den unten genannten Angaben. Hat die Behörde für diese Anzeige allerdings ein Formular eingeführt, müssen Sie dieses verwenden. Erkundigen Sie sich daher, ob die Behörde ein Formular verlangt oder nicht.
Erforderliche Unterlagen
Die Mitteilung an die Zulassungsbehörde muss Folgendes enthalten:
- Name, Vorname und vollständige Anschrift des Erwerbers
- Empfangsbestätigung des Erwerbers über die Aushändigung der Fahrzeug-Unterlagen
- Zulassungsbescheinigungen Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
- amtliche Kennzeichen
- gegebenenfalls Abmeldebestätigung (wenn das Fahrzeug vor dem 01.10.2005 stillgelegt wurde)
Rechtsgrundlage
- § 13 Absatz 4 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) – Mitteilungspflichten bei Änderungen
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 19.10.2017