Internationalen Führerschein beantragen
Der Internationale Führerschein wird innerhalb der Europäischen Union (EU) und den Vertragstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (Norwegen, Island und Liechtenstein) nicht benötigt. Zum Führen eines Mietwagens im Ausland kann es jedoch hilfreich sein, wenn Sie einen Internationalen Führerschein vorweisen können. In bestimmten, meist außereuropäischen Ländern, wird zusätzlich zum nationalen ein Internationaler Führerschein benötigt.
Die Fahrerlaubnisbehörden sind verpflichtet, dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins zur Speicherung im Zentralen Fahrerlaubnisregister mitzuteilen. Zur Speicherung ist eine Führerscheinnummer, wie sie bei der Erteilung eines Kartenführerscheins vergeben wird, erforderlich. Wenn Sie noch im Besitz eines Papierführerscheins sind, bedeutet dies, dass Sie vor Ausstellung eines Internationalen Führerscheins ihren bisherigen Führerschein auf den Kartenführerschein umstellen lassen müssen.
Der Internationale Führerschein wird längstens für ein Jahr (Führerscheine nach Anlage 8 b zur Fahrerlaubnis-Verordnung) beziehungsweise drei Jahre (Führerscheine nach Anlage 8 c zur Fahrerlaubnis-Verordnung), jedoch nicht länger als die Dauer des nationalen Führerscheins, ausgestellt. Ein abgelaufener Internationaler Führerschein kann nicht verlängert werden.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Fahrerlaubnisbehörde der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Service details
Weiterführende Informationen
Welche Länder hiervon betroffen sind, erfahren Sie bei den Automobilclubs, den Reiseveranstaltern sowie den jeweiligen Botschaften und Konsulaten:
- Reise- und Sicherheitshinweise
Auswärtiges Amt
Verfahrensablauf
- Die Beantragung und Abholung des Internationalen Führerscheins muss nicht persönlich, sondern kann auch durch eine dritte Person (mit Vollmacht) erfolgen. Voraussetzung dafür ist, dass ein EU-Kartenführerschein bereits vorliegt.
- Bei Vorliegen aller Voraussetzungen und erforderlichen Dokumente / Unterlagen kann der Internationale Führerschein sofort ausgestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- nationaler Führerschein im Scheckkartenformat
- gegebenenfalls: Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat
- Die sogenannte "Karteikartenabschrift" ist nur dann erforderlich, wenn Ihr bisheriger Führerschein nicht im Zuständigkeitsbereich der aktuell zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt wurde und wenn er keine Angaben enthält, wann Ihnen welche Fahrerlaubnis erteilt worden ist.
- biometrisches Foto
Wenn Sie noch keinen Führerschein im Scheckkartenformat besitzen, müssen Sie Ihren alten Führerschein vorher in einen solchen umtauschen lassen.
Rechtsgrundlage
- § 25a Fahrerlaubnisverordnung (FeV) – Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Führerscheins
- § 25b FeV – Ausstellung des Internationalen Führerscheins
- Tarifstellen 126.2, 207, 202.5 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 14.06.2019