Altlastenkataster, Auskunft beantragen
Bei berechtigtem Interesse erteilt Ihnen die zuständige Behörde Auskunft zu sogenannten altlastenverdächtigen Flächen (kurz "Altlasten"). Dabei handelt es sich um Flächen, von denen heute Gefahren für den Menschen oder die Umwelt ausgehen können.
Altlastverdächtige Flächen können ehemalige Müllplätze (Altablagerungen) sein, ehemals industriell oder gewerblich genutzte Grundstücke (Altstandorte), auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, sowie alle Flächen, auf denen mit Schadstoffen in Böden gerechnet werden muss.
Neben den Gefahren, die vom Grundstück ausgehen, sinkt dessen Wert, wenn sich herausstellt, dass es mit Schadstoffen belastet ist.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Bodenschutzbehörde der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes
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- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Service details
Weiterführende Informationen
- Altlasten
- Fachinformationen zur systematischen Altlastenbehandlung
- Sächsisches Altlastenkataster (SALKA)
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Verfahrensablauf
Die zuständige Stelle kann Ihnen Auskünfte zu solchen Verdachtsflächen geben und Ihnen bei berechtigtem Interesse Einsicht in das Kataster gewähren. Die zuständige Behörde hilft Ihnen bei:
- der Beurteilung von Flächen hinsichtlich der Gefährdung von Boden, Pflanzen, Mensch und Grundwasser
- Bauvorhaben auf Verdachtsflächen
- Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
- Sächsisches Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetz (SächsABG)
- Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über das Sächsische Altlastenkataster (VwVSächsAltK)
- Sächsisches Umweltinformationsgesetz (SächsUIG)
- Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz, BBodSchG)
- Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft. 19.01.2021