Europäischer Freiwilligendienst für Jugendliche (EFD), Bewerbung einreichen
Dieses von der Europäischen Union aufgelegte Programm soll die Mobilität von Jugendlichen fördern. Es versteht sich als pädagogische Maßnahme, in der interkulturelles Lernen im Mittelpunkt steht.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer helfen Projekte zu initiieren, die gesellschaftlichen Bedürfnissen gerecht werden und bereichern diese Projekte mit ihrer Motivation. Vor, während und nach Beendigung ihres Dienstes werden die Freiwilligen pädagogisch begleitet.
In der Regel dauert ein EFD zwischen zwei und zwölf Monaten. Kürzere Projekte ab zwei Wochen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Die Teilnahme an einem EFD-Projekt ist für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kostenlos (nur zu den Reisekosten kann ein Zuschuss erhoben werden). Dazu gehören auch ein Taschengeld, Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Versicherung und ein Sprachkurs.
Zuständige Stelle
- Jugend für Europa Home addressGodesberger Allee 142-148
53175 BonnPhone+49 228 9506220Fax+49 228 9506222
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
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- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Service details
Weiterführende Informationen
- Erasmus
Europäische Kommission - Europäisches Solidartitätskorps
Deutsche Agentur JUGEND IN AKTION
Voraussetzungen
Der EFD richtet sich an alle jungen Menschen zwischen 17 und 30 Jahren. Eine prioritäre Zielgruppe sind junge Menschen mit erhöhtem Förderbedarf.
Außer der Altersregelung gibt es keine weiteren Zugangsbeschränkungen. Ein bestimmter Bildungsabschluss oder Sprachkenntnisse sind nicht erforderlich.
Der EFD basiert auf einer soliden Partnerschaft zwischen den Freiwilligen, einer Entsende- und einer Aufnahmeorganisation. Alle Organisationen müssen eine gültige Akkreditierung besitzen.
Verfahrensablauf
Jede Entsendeorganisation regelt das Aufnahmeverfahren selbst, so dass es kein einheitliches Verfahren gibt.
- Es wird daher empfohlen, sich frühzeitig mit individuell relevanten Organisationen in Verbindung zu setzen, um mehr über die möglichen Projekte und die Anforderungen an eine Bewerbung zu erfahren.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 17.06.2020