Onlineantrag und Formulare
Hinweis: Sobald Sie eine Postleitzahl oder einen Ort angegeben haben, können wir Ihnen an dieser Stelle den Onlineantrag und die Formulare der zuständigen Stelle anzeigen. Ort angeben
Zuständige Stelle
Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung
Hinweis: Sobald Sie eine Postleitzahl oder einen Ort angegeben haben, können wir Ihnen an dieser Stelle weitere Informationen zu der für Sie zuständigen Stelle anzeigen. Ort angeben
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Service details
Verfahrensablauf
- Mancherorts wird bei der Beantragung des Kinderreisepasses ein Informationsblatt zur Abfrage des Bearbeitungsstatus ausgehändigt. Folgen Sie in diesem Fall einfach der dort beschriebenen Anleitung.
- Sie können auch mit Hilfe von Amt24 ermitteln, ob die Ausweisbehörde eine Online-Abfrage anbietet. Geben Sie dazu in der Ortsauswahl Ihren Wohnort oder Ihre Postleitzahl ein und bestätigen Sie Ihre Eingabe. Bietet die Behörde eine Online-Abfrage an, so finden Sie einen Link unter "Formulare & Online-Dienste".
- Bietet die Behörde keinen Onlinedienst an, so können Sie jederzeit auch persönlich oder telefonisch nach dem Bearbeitungsstand Ihres Dokumentes fragen.
Rechtsgrundlage
- § 6 Paßgesetz (PaßG) – Ausstellung eines Passes
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 11.12.2020