Sterbeurkunde beim Standesamt anfordern
Jeder Sterbefall muss dem Standesamt der Gemeinde angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.
Eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.
Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie für die Nachlassabwicklung. Um gesetzliche oder private Versicherungsadleistungen in Anspruch zu nehmen, wird ebenfalls eine Sterbeurkunde benötigt.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Standesamt der Gemeinde- oder Stadtverwaltung
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Service details
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Anzeige ist die Todesbescheinigung.
Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte:
- der letzte Ehepartner
- der letzte Lebenspartner (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft)
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person
- Geschwister mit berechtigtem Interesse
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
Verfahrensablauf
Bei allen Standesämtern können Sie die Urkunde persönlich beantragen und abholen.
- Sie benötigen ihren Reisepass oder Personalausweis.
- Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.
Beantragung per Post oder Telefax
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Sterbeurkunde auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
- Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum und -ort
- Sterbedatum und -ort
- gegebenenfalls Angaben zum Ehepartner der oder des Verstorbenen
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie in der Regel einen Gebührenadbescheid.
Urkunde für die Bestattung
Für die Bestattung bedarf es keiner gesonderten Sterbeurkunde. Vor einer Beisetzung ist dem Friedhofsträger die Sterbeurkunde im Original vorzulegen.
Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie den Antrag auch online stellen.
Fristen
Die Personenstandsbücher werden nur befristet in der Urkundenstelle aufbewahrt:
- Geburtenbücher: 110 Jahre
- Heiratsbücher: 80 Jahre
- Lebenspartnerschaftsbücher: 80 Jahre
- Sterbebücher: 30 Jahre
Nach Fristablauf werden die Personenstandsbücher an das Gemeinde- beziehungsweise Stadtarchiv abgegeben. Anforderungen für Urkunden, die sich im Archiv befinden, werden automatisch dorthin weitergeleitet. Eine Abgabenachricht erfolgt nicht.
Hinweise (Besonderheiten)
Dem Krematorium ist lediglich schriftlich nachzuweisen, dass der Sterbefall von einem Standesbeamten beurkundet wurde. Dafür reicht die Kopie des nichtvertraulichen Teils der Todesbescheinigung, die den Vermerk des Standesbeamten enthält oder eine formlose Bestätigung des Standesbeamten, dass er den Vermerk auf der Todesbescheinigung angebracht hat, aus.
Rechtsgrundlage
- § 55 Personenstandsgesetz (PStG) – Personenstandsurkunden
- § 60 PStG – Sterbeurkunde
- § 3 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Ausführung personenstandsrechtlicher und familienrechtlicher Vorschriften (SächsPStVO)
in Verbindung mit der Anlage zu § 3 – Gebühren - §§ 18ff Sächsisches Bestattungsgesetz
- § 64 Sozialgesetzbuch 10. Buch (SGB X) – Gebührenfreiheit
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 09.11.2020