Bußgeldverfahren bei Verstößen im Straßenverkehr, Anhörung
Bei gravierenden Ordnungswidrigkeiten und Verstößen gegen das Straßenverkehrsgesetz wird ein Bußgeld erhoben. Verkehrsteilnehmer sollen so auf ihr Fehlverhalten hingewiesen und dazu motiviert werden, die Verkehrsregeln in Zukunft zu achten. Das Bußgeldverfahren beginnt zumeist mit einer Anhörung.
Beispiele für bußgeldpflichtige Ordnungswidrigkeiten:
- gravierende Überschreitung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit
- gefährliche Überholvorgänge
- Fahren bei roter Ampel
- unzureichender Sicherheitsabstand
- Führen eines Kraftfahrzeugs unter Alkoholeinfluss über 0,5 Promille
Zusätzlich zum Bußgeld kann die Fahrerlaubnisbehörde Punkte im Verkehrszentralregister vergeben oder die Fahrerlaubnis für ein bis drei Monate entziehen.
Verwarnungsgeld
Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes, bei denen im Bußgeldkatalog ein Regelsatz zwischen fünf und EUR 55,00 bestimmt ist, wird ein entsprechendes Verwarnungsgeld erhoben.
Ansprechstelle
Behörde, die Bußgeldbescheid erließ
(Geben Sie in das Amt24-Suchfeld zum Beispiel "Ordnungsamt" und den Ort ein.)
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Keine zuständige Stelle vorhanden.
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Service details
Verfahrensablauf
- Das Bußgeldverfahren beginnt in der Regel mit einer Anhörung, bei der Sie als Betroffener oder Betroffene Ihre Sicht der Geschehnisse schildern können.
- Hält die zuständige Behörde nach der Anhörung weiterhin an den Vorwürfen fest, erhalten Sie einen Bußgeldbescheid. Dieser informiert Sie unter anderem über die Bezeichnung der Tat und die Höhe der Geldbuße.
- Sie können den Bescheid akzeptieren oder ihm widersprechen.
Bußgeldbescheid akzeptieren
Den festgesetzten Gesamtbetrag müssen Sie innerhalb der im Bescheid genannten Frist (in der Regel zwei Wochen) bezahlen. Beachten Sie die Hinweise zur Bankverbindung und zum Verwendungszweck, die im Bescheid angegeben sind.
Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen
Akzeptieren Sie den Bußgeldbescheid nicht, können Sie innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung schriftlich oder mündlich Widerspruch einlegen. Die zuständige Bußgeldstelle prüft die Sachlage erneut. [...] Kommt sie zu dem Schluss, dass der Vorgang rechtmäßig verlaufen ist, wird die Akte der Staatsanwaltschaft übergeben. Anschließend entscheidet das Amtsgericht, ob der Widerspruch akzeptiert oder abgelehnt wird.
Sollte der Widerspruch nicht rechtzeitig eingehen, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig und muss bezahlt werden. Nur in begründeten Einzelfällen kann ein Widerspruch, der nach dieser Frist eingegangen ist, von der Behörde anerkannt werden.
Bußgeldbescheid ignorieren
Wenn Sie weder das Bußgeld bezahlen noch Widerspruch einlegen, wird ein Mahnverfahren eingeleitet. Dies ist mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Wenn erkennbar ist, dass Sie sich der Zahlung bewusst entziehen wollen, kann eine Erzwingungshaft angeordnet werden.
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 06.05.2014