Pflegegeld und Beihilfen für Pflegeeltern beantragen
Lebt das Kind in einer Pflegefamilie, so hat das Jugendamt den notwendigen Unterhalt des Kindes sicherzustellen. Dies erfolgt mit Zahlung eines monatlichen Pauschalbetrages.
Pflegegeld
Das Pflegegeld enthält neben den materiellen Unterhaltsleistungen einen Betrag für die Kosten der Erziehung, welche als Aufwandsadentschädigung für die erbrachte Erziehungsleistung gewährt werden.
Befindet sich das Kind bei unterhaltspflichtigen Großeltern, kann der Pauschalbetrag gekürzt werden.
Die Höhe des Pflegegeldes wird in Sachsen durch das Landesjugendamt als zuständige Behörde verbindlich festgesetzt. Die Pauschalbeträge werden in der Regel jährlich angepasst. Bemessungsgrundlage sind die jährlich empfohlenen Pauschalbeträge des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.
Jahr 2020
2020 ist Pflegegeld je nach Altersstufe in folgender Höhe zu gewähren:
Alter des Pflegekindes
- von 0 bis unter 6 Jahren
- Sachaufwand: EUR 568,00*
- Pflege und Erziehung: EUR 248,00
- von 6 bis unter 12 Jahren
- Sachaufwand: EUR 653,00*
- Pflege und Erziehung: EUR 248,00
- von 12 bis unter 18 Jahren
- Sachaufwand: EUR 718,00*
- Pflege und Erziehung: EUR 248,00
*) Bei den materiellen Aufwendungen beträgt der Anteil für die kindsbezogenen Kosten für Miete und Heizung (Bruttowarmmiete) für alle Altersgruppen EUR 120,39. Eine weitere Aufschlüsselung der Kosten für den Sachaufwand erfolgt nicht.
Einmalige Beihilfen und Zuschüsse
Neben dem monatlichen Pflegegeld besteht die Möglichkeit, einmalige Beihilfen oder Zuschüsse zu beantragen – beispielsweise für die Erstausstattung der Pflegefamilie, wichtige persönliche Anlässe oder Urlaubs- und Ferienfahrten des Pflegekindes.
Beiträge zur Unfall- und Rentenversicherung
Das Pflegegeld umfasst auch einen Anspruch auf Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung sowie die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung. Die Erstattung sollen in einem monatlichen Pauschalbetrag gewährt werden.
Bevor Pflegeeltern einen entsprechenden Versicherungsvertrag abschließen, sollten sie auf jeden Fall mit ihrem zuständigen Jugendamt sprechen.
Die von Pflegeeltern beim Jugendamt nachgewiesenen Aufwendungen sind pauschal zu erstatten und ihre Übernahme ist in einem schriftlichen Bescheid festzustellen.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Jugendamt der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
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- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Service details
Rechtsgrundlage
- § 39 Sozialgesetzbuch, Achtes Buch (SGB VIII) – Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder des Jugendlichen
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 17.06.2020