Gesundheitskarte, Meldung von Änderungen an die Krankenkasse
Ändert sich Ihr Name, Ihre Adresse oder der Familienstand, müssen Sie dieses unverzüglich Ihrer zuständigen Krankenkasse bekannt geben. Sie erhalten daraufhin eine neue Gesundheitskarte. Bis zum Erhalt der neuen Gesundheitskarte behält die alte ihre Gültigkeit.
Ansprechstelle
Gesetzliche Krankenversicherung (Krankenkasse)
–> Krankenkassenliste
Datenbank des GKV-Spitzenverbandes
Onlineantrag und Formulare
Hinweis: Sobald Sie eine Postleitzahl oder einen Ort angegeben haben, können wir Ihnen an dieser Stelle den Onlineantrag und die Formulare der zuständigen Stelle anzeigen. Ort angeben
Zuständige Stelle
Hinweis: Sobald Sie eine Postleitzahl oder einen Ort angegeben haben, können wir Ihnen an dieser Stelle weitere Informationen zu der für Sie zuständigen Stelle anzeigen. Ort angeben
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Service details
Verfahrensablauf
- Reichen Sie eine formlose Mitteilung bei Ihrer Krankenkasse ein.
- Einige Krankenkassen bieten auch Online-Formulare im Internet an. Erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrer zuständigen Krankenkasse. Verfügt Ihre Krankenkasse über eine Online-Geschäftsstelle, können Sie auch dort die Änderungen übermitteln.
Rechtsgrundlage
- § 206 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) – Auskunfts- und Mitteilungspflichten der Versicherten
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. 04.10.2019