Kfz-Steuerermäßigung bei Schwerbehinderung beantragen
Besitzen Sie einen Schwerbehindertenausweis, der Sie als hilflos, blind oder außergewöhnlich gehbehindert ausweist, werden Sie auf Antrag von der Kraftfahrzeugsteuer für genau ein Fahrzeug befreit, das für schwerbehinderte Personen zugelassen ist.
Ansonsten ermäßigt sich auf Schwerbehindertenausweis die Kraftfahrzeugsteuer um die Hälfte für genau ein Fahrzeug, das für schwerbehinderte Personen zugelassen ist. Steuerermäßigung wird nur gewährt, solange Sie auf das Ihnen zustehende Recht zur kostenlosen Beförderung im öffentlichen Nahverkehr verzichten.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Hauptzollamt
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- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Service details
Voraussetzungen
Ermäßigung bei der Kraftfahrzeugsteuer
- Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr
- Merkzeichen: G oder Gl
- Zulassung des Kraftfahrzeugs auf die schwerbehinderte Person
- keine Inanspruchnahme der unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer:
- Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr
- Merkzeichen: aG, Bl oder H
- Zulassung des Kraftfahrzeugs auf die schwerbehinderte Person
Hinweise: Eine Steuervergünstigung kann auch minderjährigen Kindern gewährt werden. Voraussetzung dafür ist, dass das Kraftfahrzeug auf den Namen des Kindes zugelassen wird.
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung von der Kfz-Steuer stellen Sie schriftlich auf dem vorgeschriebenen Formular (Formulare & Online-Dienste)
- Da Sie wichtige Originalunterlagen vorlegen müssen, sollten Sie den Antrag möglichst im Rahmen einer persönlichen Vorsprache abgeben. Sie können dazu jede Zoll-Kontaktstelle in Ihrer Nähe aufsuchen, wo Sie auch Auskunft zum Verfahren erhalten.
- Sind Sie nicht in der Lage, eine der Kontaktstellen persönlich aufzusuchen, kann eine bevollmächtigte Person in Ihrem Auftrag den Antrag und die erforderlichen Unterlagen überbringen.
Eintragung
- Die Ermäßigung oder Befreiung wird auf der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt. Darüber hinaus erfolgt eine Eintragung auf dem Schwerbehindertenausweis und dem Beiblatt.
- Diese Vermerke müssen wieder gelöscht werden, wenn die Steuervergünstigung entfällt.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular (siehe Formulare & Online-Dienste)
- Schwerbehindertenausweis (Original)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Original)
- im Fall der Ermäßigung zusätzlich: Beiblatt zum Ausweis (Original
Hinweise (Besonderheiten)
Die Steuervergünstigung entfällt, wenn das Fahrzeug
- zur Beförderung von Gütern (ausgenommen Handgepäck) benutzt wird
- zur entgeltlichen Beförderung von Personen (ausgenommen die gelegentliche Mitbeförderung) benutzt wird oder
- durch andere Personen zu Fahrten benutzt wird, die nicht im Zusammenhang mit der Fortbewegung oder der Haushaltsführung der behinderten Person stehen.
Rechtsgrundlage
- § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) – Vergünstigungen für Schwerbehinderte
- § 7 Absatz 3 Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung (KraftStDV) – Steuervergünstigungen
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24 (Quelle: Bundesministerium der Finanzen). 20.08.2018