Fluggastrechte, Beschwerde beim Luftfahrt-Bundesamt
Gibt es im Zusammenhang mit Ihrem Flug Anlass zu einer Beschwerde? Und reagiert die jeweilige Luftfahrtgesellschaft nicht darauf – oder nur unzufriedenstellend? Dann können Sie sich beim Luftfahrt-Bundesamt beschweren.
Tipp: Um eine Einigung mit dem Luftfahrtunternehmen zu erzielen, können Sie sich auch an die unabhängige Schlichtungsstelle wenden.
Zuständige Stelle
- Luftfahrt-Bundesamt Home addressHermann-Blenk-Straße 26
38108 BraunschweigPhone+49 531 2355-0Fax+49 531 2355-710
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Service details
Weiterführende Informationen
Bürgertelefon Luftfahrt-Bundesamt
Mo - Do: 10:00 - 13:00 Uhr
- Tel.: +49 531 2355-115
- Fax: + 49 531 2355-2599
- E-Mail:fluggastrechte@lba.de
Voraussetzungen
- Sie haben Ihre Fluggastrechte bei der betreffenden Fluggesellschaft vergeblich geltend gemacht oder
- die Fluggesellschaft hat nicht binnen eines Monats über Ihren Antrag entschieden
Ein Erstattungsanspruch besteht nicht bei:
- Umständen, die außerhalb der Fluggesellschaft liegen
- einem Verschulden der oder des Reisenden
- Verursachung durch Dritte
Rechtsgrundlage
- Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.02.2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen
- Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.09.2008 über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft (Neufassung)
- Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 05.07.2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität
- Montrealer Übereinkommen über die Haftung von Luftfahrtunternehmen
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 25.05.2018