Wasserbuch, Einsicht und Auszug beantragen
Das Wasserbuch ist ein amtliches Register ähnlich dem Grundbuch. Verzeichnet sind Wasserrechte und Angaben zu wasserwirtschaftlich begründeten Schutzgebieten. Das Verzeichnis dient dem Überblick und dem Nachweis über Entscheidungen der Behörden.
Das Sächsische Wassergesetz erlaubt jedem den Einblick, der wasserrechtliche Angaben benötigt wie zum Beispiel zu Überschwemmungs- und Wasserschutzgebieten, Kläranlagen, Wasserkraftanlagen oder Grundwasser-Entnahmen.
Onlineantrag und Formulare
Hinweis: Sobald Sie eine Postleitzahl oder einen Ort angegeben haben, können wir Ihnen an dieser Stelle den Onlineantrag und die Formulare der zuständigen Stelle anzeigen. Ort angeben
Zuständige Stelle
Untere Wasserbehörde der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes
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- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Service details
Weiterführende Informationen
- Digitales Wasserbuch
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft - Gewässerbenutzung anzeigen
- Gewässerbenutzung, Änderung anzeigen
Amt24-Leistungen
Verfahrensablauf
Online-Recherchen im Wasserbuch sind bis auf Weiteres nicht möglich, das digitale Wasserbuch des Freistaates Sachsen wird derzeit überarbeitet.
Auszug aus dem Wasserbuch
- Beantragen Sie bei der zuständigen Stelle per Fax, E-Mail oder Brief einen amtlichen Auszug aus dem Wasserbuch.
- Treffen Sie in Ihrem Schreiben Angaben zum betreffenden Gewässergebiet und / oder zum Rechtsinhaber (falls bekannt mit Wasserbuch-Nummer) und nennen Sie den Grund Ihrer Anfrage.
- Die Wasserbehörde erstellt Ihnen die Ausdrucke und sendet Ihnen diese kostenpflichtig zu.
Tipp: Je genauer Ihre Angaben sind, desto schneller kann Ihr Antrag bearbeitet werden. Nehmen Sie gegebenenfalls vorab Einsicht in das Digitale Wasserbuch.
Rechtsgrundlage
- § 106 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) – Einsicht
- Sächsische Wasserbuchverordnung (SächsWabuV) – Einzelheiten zum Inhalt und Führen des Wasserbuches
- Sächsische Wasserzuständigkeitsverordnung
(SächsWasserZuVO) – Zuständigkeiten der Wasserbehörden - Anlage 1 zu § 1 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Bestimmung der Verwaltungsgebühren und Auslagen (Sächsisches Kostenverzeichnis – SächsKVZ)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft. 14.08.2020