Gewalt in der Familie
Sollten Sie Opfer einer Straftat, insbesondere einer Gewalttat werden, so hilft Ihnen die Polizei. Sie sollte stets Ihre erste Anlaufstelle sein. Rufen Sie im Notfall oder in Gefahrensituationen immer die Polizei unter Notruf 110.
Opferhilfeeinrichtungen und Beratungsstellen unterstützen Sie bei der Bewältigung des Erlebten und begleiten Sie während eines Strafverfahrens. Hilfe finden Sie unter anderem unter folgenden Rufnummern:
- 116 006
Weißer Ring – Hilfetelefon für Kriminalitätsopfer - 0800 22 55 530
Telefonische Anlaufstelle für Opfer sexuellen Kindesmissbrauchs - 08000 116016
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
Häusliche Gewalt tritt in engen persönlichen Beziehungen auf, meist im vermeintlichen Schutzraum der eigenen vier Wände, also zu Hause. Beteiligt sind Personen, die in einem verwandtschaftlichen, gesetzlichen oder intimen Verhältnis zueinander stehen oder standen.
Häusliche Gewalt kann jeden treffen, Frauen, Männer, Kinder, selbst alte, pflegebedürftige und behinderte Menschen. Sie kommt in allen sozialen Gruppen und Schichten vor, in armen wie in wohlhabenden, in deutschen Familien genau so wie in Familien mit Migrationshintergrund. Gewalt im häuslichen Umfeld umfasst alle Formen seelischer, sexueller, körperlicher und sozialer Gewalt.
Gewaltopfer sind zumeist Frauen und Kinder. Werden Kinder gewahr, dass sich Eltern mit Gewalt begegnen oder sind Kinder selbst Opfer häuslicher Gewalt, so hat dies schwerwiegende Folgen für ihre seelische und körperliche Gesundheit.
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Keine zugeordnete Elektronische Antragsstellung vorhanden.
Lesen Sie auch
- Regional bezogene Informationsblätter "Häusliche Gewalt ist keine Privatsache"
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz - Broschüre "Mehr Schutz bei häuslicher Gewalt"
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz - Broschüre "Mehr Mut zum Reden – Von misshandelten Frauen und ihren Kindern"
Bundesministerium für Familie, Soziales, Frauen und Jugend - Broschüre "Polizeilicher Opferschutz"
Polizei Sachsen
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Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 29.01.2019