Mutterschutz
Werdende und stillende Mütter genießen besonderen Schutz und Rücksichtnahme am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz. Ein moderner Mutterschutz vereinigt verschiedene Zielsetzungen:
- Er schützt die Gesundheit der schwangeren und stillenden Frau und ihres Kindes und ermöglicht ihr die Fortführung ihrer Erwerbstätigkeit, soweit es verantwortbar ist.
- Die Regelungen des Mutterschutzes sorgen auch dafür, dass die schwangere Frau vor einer unberechtigten Kündigung geschützt wird.
- Der Mutterschutz sichert das Einkommen in der Zeit, in der eine Beschäftigung verboten ist.
- Er wirkt anderen Benachteiligungen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit entgegen.
- Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (MuSchG)
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Das Mutterschutzgesetz enthält hierzu besondere Vorschriften zur Arbeitsplatzgestaltung, zum Kündigungsschutz, zu Beschäftigungsverboten außerhalb der Mutterschutzfristen unter Weiterzahlung des Arbeitsentgelts sowie zur finanziellen Unterstützung in Form des Mutterschaftsgeldes und des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld während der Schutzfristen.
Für Beamtinnen, Richterinnen und Soldatinnen gelten besondere Regelungen, die im Beamtenrecht beziehungsweise in der Mutterschutzverordnung für Soldatinnen festgelegt sind. Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst fallen dagegen unter das Mutterschutzgesetz.
- Verordnung über den Mutterschutz für Soldatinnen
juris Bundesrecht - Sächsische Urlaubs-, Mutterschutz- und Elternzeitverordnung
Sächsische Staatskanzlei
Auskunft und Beratung
Auskünfte zum Mutterschutz und zu allen Fragen des Arbeitsschutzes erteilt Ihnen die Landesdirektion Sachsen (Abteilung Arbeitsschutz) – entsprechend Ihres Arbeitsortes an den Standorten in Chemnitz, Dresden oder Leipzig.
Keine zugeordnete Elektronische Antragsstellung vorhanden.
Lesen Sie auch
- Mutterschutz und Beschäftigungsverbot – Informationen zum Beschäftigungsverbot für werdende oder stillende Mütter
- Mutterschutz und Elternzeit
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 14.01.2021