Reisen innerhalb der EU
Bei Reisen innerhalb des Schengenraums werden keine Grenzkontrollen mehr durchgeführt. Trotzdem müssen Sie auch bei Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) ein gültiges Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis) mit sich führen. Bei Flugreisen benötigen Sie in der Regel einen Reisepass oder Personalausweis, um nachzuweisen, dass Sie wirklich Inhaberin oder Inhaber Ihres Flugtickets sind.
In einige EU-Staaten können Sie auch mit einem nicht mehr gültigen Reisepass einreisen. Informieren Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt, wie lange ein Reisepass in Ihrem Urlaubsland abgelaufen sein darf.
Wenn Sie auf dem Landweg reisen, müssen Sie auch die Einreisebestimmungen Ihrer Transitländer beachten.
Keine zugeordnete Elektronische Antragsstellung vorhanden.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatskanzlei, Redaktion Amt24; Sächsisches Staatsministerium des Innern. 04.08.2017