Beschwerde gegen Unternehmen des Finanzdienstleistungssektors
Sie halten eine Entscheidung eines Unternehmens des Finanzdienstleistungssektors, beispielsweise einer Bank, einer Bausparkasse oder einer Versicherung, für fehlerhaft? Bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) können Sie sich über diese Entscheidung beschweren.
Die BaFin ist weder Schiedsstelle noch Gericht. Sie fällt daher keine verbindlichen Entscheidungen über einzelne Rechtsfälle. Sie können dort nur Beschwerden über einen möglichen Missstand in einem Unternehmen des Finanzdienstleistungssektors einbringen.
Ansprechstelle
Viele Finanzdienstleistungsunternehmen oder -verbände haben eigene Ombudsleute, die sich mit Beschwerden in ihrem Bereich beschäftigen.
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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Zuständige Stelle
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht HausanschriftGraurheindorfer Straße 108
53117 BonnPostfachPostfach 12 53
53002 BonnTelefon+49 228 4108-0Fax+49 228 4108-1550
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Weiterführende Informationen
- Bei Finanzombudsstellen beschweren
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Voraussetzungen
- Das betroffene Unternehmen muss der Aufsicht der Bundesanstalt unterliegen.
- Die Beschwerde darf keine gesetzliche Kranken-, Unfall-, Rentenversicherung oder kommunale Schadensausgleiche betreffen.
- Es darf sich nicht um eine Anfrage handeln, die auf eine allgemeine Rechtsberatung abzielt.
Erforderliche Unterlagen
- schriftliche Beschwerde, gegebenenfalls Online-Formular
- Kopien der Unterlagen, die zum Verständnis der Sache beitragen (zum Beispiel Verträge, Abrechnungen, Versicherungsschein, Schriftwechsel)
Richtet sich Ihre Beschwerde gegen eine Versicherung oder eine Bank, können Sie die entsprechenden Online-Beschwerdeformulare nutzen.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 19.06.2018