Fahrgastbeförderung, Fahrerlaubnis beantragen
Antrag auf Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gemäß § 48 Fahrerlaubnisverordnung/FeV
Wenn Sie einen Kraftwagen fahren möchten, in dem Fahrgäste entgeltlich oder gewerbsmäßig befördert werden oder wenn Sie in einem Fahrzeug Fahrgäste befördern und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist, benötigen Sie grundsätzlich eine zusätzliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
Onlineantrag und Formulare
Hinweis: Sobald Sie eine Postleitzahl oder einen Ort angegeben haben, können wir Ihnen an dieser Stelle den Onlineantrag und die Formulare der zuständigen Stelle anzeigen. Ort angeben
Zuständige Stelle
Fahrerlaubnisbehörde der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes
Hinweis: Sobald Sie eine Postleitzahl oder einen Ort angegeben haben, können wir Ihnen an dieser Stelle weitere Informationen zu der für Sie zuständigen Stelle anzeigen. Ort angeben
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- Besitz des Führerscheins im Scheckkartenformat ("EU-Führerschein"), gegebenenfalls ist der bisherige Führerschein zunächst in einen Kartenführerschein umzutauschen
- Mindestalter: 21 Jahre (bei Beschränkung der Fahrerlaubnis auf Krankenkraftwagen: 19 Jahre)
- Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden Fahrerlaubnis seit mindestens zwei Jahren (bei Krankenkraftwagen: ein Jahr)
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
- persönliche Zuverlässigkeit (keine gravierenden Vorstrafen und/oder Verkehrsverstöße)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe (bei Krankenkraftwagen)
- Nachweis der Ortskenntnis bei Taxen für das Pflichtfahrgebiet
Hinweis: Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde informiert Sie über die entsprechenden Modalitäten der Ortskundeprüfung.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- allgemeiner Führerschein im Scheckkartenformat
- Führungszeugnis Belegart "O"
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister
- Nachweis der Ortskenntnis bei Taxen für das Pflichtfahrgebiet
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe (bei Krankenkraftwagen)
- augenärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes:
- Diese Untersuchung können Sie von Ihrem Augenarzt oder von einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner, einem Arzt einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, einem Arzt des Gesundheitsamtes oder einem anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung durchführen lassen.
- Ein ausgestelltes Gutachten/Zeugnis besitzt zwei Jahre Gültigkeit.
- Diese Untersuchung können Sie von Ihrem Augenarzt oder von einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner, einem Arzt einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, einem Arzt des Gesundheitsamtes oder einem anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung durchführen lassen.
- ärztliche Eignungsbescheinigung auf amtlichem Vordruck
- Für diese Bescheinigung gibt es einen amtlichen Vordruck, über den die Ärzte im Regelfall verfügen.
- Sie können die Untersuchung von einem Arzt oder einer Ärztin Ihrer Wahl durchführen lassen.
- Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
- Für diese Bescheinigung gibt es einen amtlichen Vordruck, über den die Ärzte im Regelfall verfügen.
- leistungspsychologisches Gutachten
- Die leistungspsychologische Untersuchung beinhaltet beispielsweise eine Überprüfung von Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit.
- Der Nachweis über die Erfüllung dieser besonderen Anforderungen erfolgt durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung.
- Die leistungspsychologische Untersuchung beinhaltet beispielsweise eine Überprüfung von Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit.
Rechtsgrundlage
- § 48 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) – Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Tarifstellen 126.2, 145, 201, 202.1 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 14.06.2019