Förderkredit "Betriebsmittel" beantragen (Landwirtschaftliche Rentenbank)
Antrag auf Gewährung eines Förderdarlehens der Landwirtschaftlichen Rentenbank für Investitionen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft Nr. 254
Mit diesem Förderprogramm versorgt die Rentenbank Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft zuverlässig mit zinsgünstigen Förderdarlehen. Finanziert werden vor allem Betriebsmittel dieser Unternehmen. Die Antragstellung erfolgt immer über die Hausbanken.
Welche Vorhaben werden finanziert?
Kauf von Betriebsmitteln aller Art (zum Beispiel Rohstoffe und Produktionsmittel).
Von der Förderung ausgenommen sind:
- Kosten im Zusammenhang mit Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur
- Kosten im Zusammenhang mit der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse
- Umschuldungen.
Konditionen
Art der Förderung
zinsgünstiges Darlehen
Höhe
bis zu EUR 10 Millionen pro Endkreditnehmer und Jahr. Der maximal zulässige Darlehensbetrag je Kreditnehmer kann durch EU-rechtliche Vorschriften begrenzt sein.
Finanzierungsanteil
bis zu 100 % der förderfähigen Investitionssumme
Auszahlung
100 %
Laufzeit
bis maximal 10 Jahre
Tilgung
Es werden verschiedene Rückzahlungsrhythmen angeboten. Nähere Informationen erhalten Sie auf Anfrage von Ihrer Hausbank oder der Rentenbank. Bis zu drei tilgungsfreie Anlaufjahre können vereinbart werden.
Zinsbindung
bis maximal 10 Jahre
Sicherheiten
bankübliche Sicherheiten für den Darlehensnehmer (Vereinbarung mit der Hausbank)
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Ihr Kreditinstitut (Hausbank)
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Weiterführende Informationen
- Konditionen
- Darlehensrechner
- Förderprogramm Betriebsmittel (Nr. 254)
- Kredit-Kontakte
Landwirtschaftliche Rentenbank
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
- Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) der Agrar- und Ernährungswirtschaft, dazu zählen:
- Unternehmen der Ernährungswirtschaft (zum Beispiel Erstverarbeiter landwirtschaftlicher Erzeugnisse oder Lebensmittelproduzenten einschließlich Ernährungshandwerk)
- Agrargewerbliche Handel- und Dienstleistungsunternehmen (zum Beispiel aus den Bereichen Land- und Hoftechnik, Saatgut, Dünge- und Futtermittel, Tierzucht, Tierärzte, Landhandel)
- forstwirtschaftliche Unternehmen
Verfahrensablauf
Die Rentenbank vergibt die Darlehen nicht direkt, sondern über die von Ihnen gewählte Hausbank. Dort stellen Sie vor Beginn des Vorhabens den Antrag.
- Lassen Sie sich möglichst frühzeitig von den Experten Ihrer Hausbank beraten, die Sie bei der Kreditvergabe begleiten.
- Nutzen Sie auch das Beratungsangebot der Rentenbank.
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24, mit freundlicher Unterstützung durch die Landwirtschaftliche Rentenbank. 10.12.2018