Förderkredit "Produktionssicherung" beantragen (Landwirtschaftliche Rentenbank)
Antrag auf Gewährung eines Förderdarlehens der Landwirtschaftlichen Rentenbank zur Produktionssicherung in der Landwirtschaft (Nr. 244/245 mit Zinsbonus)
Investitionen in Anlagegüter ziehen oftmals Folgeinvestitionen nach sich. Hierzu gehören in der Landwirtschaft insbesondere Betriebsmittel, aber auch Lieferrechte als Voraussetzung für die Erweiterung der Produktion. Die Rentenbank fördert mit diesem Programm Betriebsmittel und sonstige Finanzierungen von landwirtschaftlichen Unternehmen.
Die Antragstellung erfolgt immer über die Hausbanken.
Junge Landwirte unter 41 Jahren können unter bestimmten Voraussetzungen einen zusätzlichen Zinsbonus (LR-Top-Konditionen) erhalten.
Was wird finanziert?
- Kauf von landwirtschaftlicher Fläche oder Betrieben
- Erwerb von Betriebsmitteln
- Erwerb von Lieferrechten und Zahlungsansprüchen
- Erwerb von Tieren
- Umschuldungen im Rahmen von Hofübergabeverträgen
- Abfindung weichender Erben etc.
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
- Kosten in Zusammenhang mit Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur sowie der Erwerb von forstwirtschaftlichen Flächen.
Konditionen
Art der Förderung
zinsgünstiges Darlehen
Höhe
bis zu EUR 10 Millionen pro Endkreditnehmer und Jahr. Der maximal zulässige Darlehensbetrag je Kreditnehmer kann durch EU-rechtliche Vorschriften begrenzt sein.
Finanzierungsanteil
bis zu 100 % der förderfähigen Investitionssumme
Auszahlung
100 %
Laufzeit
10 Jahre
Tilgung
Es werden verschiedene Rückzahlungsrhythmen angeboten. Nähere Informationen erhalten Sie auf Anfrage von Ihrer Hausbank oder der Rentenbank. Bis zu drei tilgungsfreie Anlaufjahre können vereinbart werden.
Zinsbindung
bis maximal 10 Jahre
Sicherheiten
bankübliche Sicherheiten für den Darlehensnehmer (Vereinbarung mit der Hausbank)
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Ihr Kreditinstitut (Hausbank)
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaften aus den Wirtschaftsbereichen
- Landwirtschaft
- Garten- und Weinbau
Forstwirtschaftliche Unternehmen sind im Rentenbank-Programm "Betriebsmittel" antragsberechtigt.
Zinsbonus für Junglandwirte:
- Landwirtschaftliche Einzelunternehmen und Personengesellschaften (GbR oder KG), wenn der Unternehmer / die Unternehmerin oder mindestens ein / eine Mitgesellschafter / in jünger als 41 Jahre alt ist.
Verfahrensablauf
Die Rentenbank vergibt die Darlehen nicht direkt, sondern über die von Ihnen gewählte Hausbank. Dort stellen Sie vor Beginn des Vorhabens den Antrag.
- Lassen Sie sich möglichst frühzeitig von den Experten Ihrer Hausbank beraten, die Sie bei der Kreditvergabe begleiten.
- Nutzen Sie auch das Beratungsangebot der Rentenbank.
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24, mit freundlicher Unterstützung durch die Landwirtschaftliche Rentenbank. 10.12.2018