Geschützte Insektenarten, Umsiedlung beantragen
Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für die Entfernung der Nester von Hornissen, Wespen, Hummeln und Wildbienen
Hornissen, Wespen, Hummeln und Wildbienen stehen unter Artenschutz. Sollte von ihnen ausnahmsweise direkte Gefahr für den Menschen ausgehen, können Sie ein Nest dieser Insekten nur mit einer Ausnahmegenehmigung umsiedeln, die Sie bei der unteren Naturschutzbehörde beantragen.
Bevor Sie an eine Umsiedlung oder Entfernung des Nestes denken, könnten folgende Maßnahmen helfen:
- Abtrennung eines Nestes auf dem Dachboden mit einem dünnmaschigen Netz vom übrigen Wohnraum
- Absperrung des Nestbereiches mit einem Zaun in circa fünf Meter Abstand
- Anbringen einer Sichtblende
Tipps zum Umgang mit Hornissen, Wespen, Hummeln und Wildbienen
Die artengeschützten Hornissen, Wespen, Hummeln und Wildbienen gehören zu den staatenbildenden Insekten und überleben nicht länger als einen Sommer. Sie erfüllen wichtige Funktionen im Naturkreislauf. Hornissen und Wespen regulieren das Artengefüge der Insekten, Hummeln bestäuben mit ihrem langen Rüssel auch Blüten, die Bienen nicht erreichen können, Honigbienen sorgen für eine reiche Ernte im Obstgarten.
Die meisten Arten sind harmlos und greifen den Menschen nicht an, wenn sie ungestört sind. Nur zwei Wespenarten interessieren sich für süße Getränke oder Speisen.
Die Nester werden in natürlichen Höhlen (zum Beispiel Spechthöhlen) oder auch in künstlichen Hohlräumen wie Dachböden gebaut. Manchmal werden auch Nist- oder Rolllädenkästen besiedelt. Der Nestbereich (circa 4 Meter um das Nest herum) wird von den Insekten verteidigt, notfalls durch Stechen. Folgende Störungen sollten daher vermieden werden:
- heftige, schnelle Bewegungen
- längeres Verstellen der Flugbahn
- Erschütterungen des Nestes
- Manipulationen am Nest oder Flugloch
- direktes Anatmen der Tiere
Ein Hornissenstich ist für normal empfindliche Menschen nicht gefährlicher als ein Wespenstich. Außerhalb des Nestbereiches sind die Tiere friedlich.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
untere Naturschutzbehörde bei der Stadtverwaltung oder beim Landratsamt
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Weiterführende Informationen
- Die Hornisse – Das unbekannte Wesen
Broschüre des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft - Bienen, Hummeln, Wespen und Co.
Ministerium für Inneres und Sport - Informationen über Insektenschutz
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Verfahrensablauf
Beantragen Sie schriftlich formlos bei der zuständigen Stelle, das Insektennest entfernen zu dürfen.
Ihr Antrag sollte mindestens die folgenden Angaben enthalten:
- Welche Insektenart soll entfernt werden (Hummel, Wespe, Wildbiene, Hornisse)?
- Lage des Nestes auf Ihrem Grundstück beziehungsweise an Ihrem Haus
- Begründung für die Umsiedlung oder Bekämpfung
- Termin für die Umsiedlung oder Bekämpfung
- Falls Sie eine Firma damit beauftragen: Name und Anschrift des Unternehmens
Rechtsgrundlage
- §§ 44 – 45 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) – Besonderer Artenschutz
- § 67 BNatSchG – Befreiungen
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft. 06.10.2020