Studium ohne Abitur, Berechtigung erwerben
Zugangsprüfung zum Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung
Wenn Sie eine zweijährige staatlich geregelte Berufsausbildung abgeschlossen und mindestens drei Jahre Berufserfahrung in Ihrem erlernten Beruf haben, können Sie die Berechtigung zum Studium an einer Hochschule erwerben. Dazu müssen Sie an der gewünschten Hochschule ein Beratungsgespräch absolvieren und eine Zugangsprüfung bestehen.
Zur Zugangsprüfung an der Berufsakademie Sachsen, die aus einem schriftlichen und mündlichen Teil besteht, können Sie zugelassen werden, wenn Sie eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben. Als Berufsausbildung gelten:
- die Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz oder
- der Abschluss einer Berufsfachschule, deren Zulassungsvoraussetzung das Abschlusszeugnis der Mittelschule oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis ist, oder
- der Abschluss einer Ausbildung im mittleren oder gehobenen Dienst der öffentlichen Verwaltung oder
- ein in der Bundesrepublik Deutschland anerkannter gleichstehender ausländischer Abschluss
Prüfungsvorbereitung: E-Learning in der E-Stube
In der E-Stube können sich Interessierte kostenlos gezielt auf die Hochschulzugangsprüfung und das Studium an sächsischen Hochschulen vorbereiten. Das vom Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK) geförderte Gemeinschaftsprojekt der HTW und der TU Dresden wird auf der Lernplattform OPAL umgesetzt, die Lehrenden und Lernenden den Informationsaustausch erleichtert. Sie finden hier E-Lectures, Skripte, Musteraufgaben, Testklausuren und nützliche Hinweise.
Nach bestandener Prüfung
Die Hochschulen führen die Zugangsprüfung in eigener Verantwortung durch. Mit Bestehen der Prüfung erwerben Sie eine Hochschulzugangsberechtigung für das betreffende Studienfach (fachbezogen) an der betreffenden Hochschule (hochschulgebunden).
Bestehen Sie die Zugangsprüfung, bedeutet das nicht, dass Sie zugleich zum gewünschten Studiengang zugelassen sind. Die Zulassung müssen Sie gesondert beantragen.
Ansprechstelle
Universitäten, Hochschulen, Berufsakademien in Sachsen
(Geben Sie in das Amt24-Suchfeld "Hochschule", "Universität" oder "Berufsakademie" ein.)
- Warum soll ich einen Ort angeben?
- Mit Hilfe der Ortsangabe können wir die für Sie passenden Informationen, Formulare, Dienste und Ihre zuständige Stelle anzeigen.
- Welchen Ort soll ich angeben?
- Zum Beispiel Ihren Wohnort, wenn Sie einen Reisepass beantragen wollen oder den Unternehmensstandort, wenn Sie ein Gewerbe anmelden möchten.
Leistungsdetails
Weiterführende Informationen
- E-Stube
E-Learning-Projekt der HTW Dresden und der TU Dresden - Hochschulzugang mit einem Abschluss der beruflichen Aufstiegsfortbildung
§ 17 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG)
Verfahrensablauf
- melden Sie sich bei der jeweiligen Hochschule an
- die Hochschule informiert Sie, ob Sie zu der Zugangsprüfung zugelassen werden und wann diese stattfindet
Die Zugangsprüfung umfasst in der Regel mehrere Teilprüfungen zu den Themen Deutsche Sprache, Mathematik, Fremdsprache, sowie einen hochschul- und studienbezogenen Bereich.
Rechtsgrundlage
- § 17 Absätze 3, 5 und 6 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG) – Hochschulzugang, Zugangsprüfung
- Ordnung der jeweiligen Hochschule über die Zugangsprüfung zum Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung
- Sächsische Hochschulgebührenverordnung (SächsHGebVO)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kunst und Tourismus; Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden. 20.11.2020